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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1992 - 1 StR 61/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5993
BGH, 27.02.1992 - 1 StR 61/92 (https://dejure.org/1992,5993)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1992 - 1 StR 61/92 (https://dejure.org/1992,5993)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 1 StR 61/92 (https://dejure.org/1992,5993)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung fehlender Reue bei der Prüfung des Vorliegens von besonderen Umständen im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Berücksichtigung des Verteidigungsverhaltens des Angeklagten zu dessen Nachteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.04.2022 - 6 StR 99/22

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch: …

    Dies gilt im Übrigen gleichermaßen für die auf die nämlichen Erwägungen gestützte Bewährungsentscheidung (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 1992 - 1 StR 61/92, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; vom 2. Juni 2021 - 6 StR 224/21, StV 2022, 158).
  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 545/01

    Grundsatz strikter Alternativität; milderes Gesetz (Gesamtvergleich); Aussetzung …

    Rn. 10 Diese Ausführungen berücksichtigten rechtsfehlerhaft (vgl. BGH StV 1998, 482; 1999, 602; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12) zulässiges Verteidigungsverhalten des ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden Angeklagten zu dessen Lasten.
  • BGH, 20.04.1999 - 4 StR 111/99

    Bewährung; Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexuelle Nötigung

    Rn. 6 Diese Wertung ist im Hinblick auf den zuletzt genannten Grund rechtsfehlerhaft, weil sie zulässiges Verteidigungsverhalten des - ein strafrechtlich erhebliches Verhalten bestreitenden - Angeklagten zu dessen Lasten berücksichtigt (vgl. BGH StV 1998, 482; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 391/00

    Tatsächliche Voraussetzungen der Prognoseentscheidung des § 56 Abs. 1 StGB …

    Zum anderen hat das Landgericht damit rechtsfehlerhaft zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu dessen Lasten verwertet (BGHR StGB § 56 Abs. 2 - Umstände, besondere 12; Senat, Beschluß vom 9. Juni 1998 - 5 StR 106/98 -).".
  • BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen …

    Damit hat das Landgericht rechtsfehlerhaft zulässiges Verteidigungsverhalten des Angeklagten zu dessen Lasten verwertet (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12).
  • BGH, 21.02.1997 - 2 StR 30/97

    Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehler

    Der Senat schließt aus, daß die - rechtlich bedenkliche (vgl. hierzu BGH bei Detter NStZ 1994, 174, 176 [BGH 19.10.1993 - 1 StR 662/93]; BGH NStZ 1993, 77; StV 1989, 199; NStZ 1987, 171; BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12) - vom Tatrichter zur Bestätigung der ungünstigen Sozialprognose des Angeklagten ergänzend angeführte Erwägung, dieser leugne auch die verfahrensgegenständliche Tat nach wie vor, dessen Entscheidung im Ergebnis beeinflußt hat.
  • BGH, 06.10.1993 - 4 StR 535/93

    Beruhen einer Entscheidung auf einer fälschlichen Nichtvereidigung - …

    Der Senat bemerkt insoweit, daß hier bei der nach § 56 Abs. 2 StGB vorzunehmenden Gesamtwürdigung (die Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 StGB sind nach den bisherigen Feststellungen zweifelsfrei gegeben) das fehlende Geständnis des Angeklagten entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht entscheidend ins Gewicht fallen kann; denn dies ist ein zulässiges Verteidigungsverhalten, das nicht zu seinem Nachteil ausschlagen darf (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 12).
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