Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1999 - 1 StR 61/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 154 StPO; § 46 StGB;
Strafzumessung; Strafschärfung bei Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO; - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.11.1994 - 1 StR 631/94
Einstellung der Strafverfolgung - Strafschärfung - Strafzumessung - Feststellung
Auszug aus BGH, 09.03.1999 - 1 StR 61/99
Dies setzt jedoch voraus, daß diese Taten (konkret) festgestellt worden sind (BGH NStZ 1995, 227 m.w. Nachw.).
- BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99
Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung; …
Rn. 17 c) Eingestellte Taten dürfen nur dann straferschwerend berücksichtigt werden, wenn sie prozeßordnungsgemäß und so bestimmt festgestellt sind, daß ihr wesentlicher Unwertgehalt abzusehen ist und eine unzulässige Berücksichtigung des bloßen Verdachts der Begehung weiterer Taten ausgeschlossen werden kann (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 13; BGH NStZ-RR 1997, 130; BGH, Beschluß vom 9. März 1999 - 1 StR 61/99).
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