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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3587
BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97 (https://dejure.org/1997,3587)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1997 - 1 StR 612/97 (https://dejure.org/1997,3587)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97 (https://dejure.org/1997,3587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 70
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85

    Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen hat die Annahme der Strafkammer, der "Leidensdruck" des Strafvollzugs verbessere die Therapiechancen (vgl. hierzu allgemein BGH StV 1986, 17 f.;… Tröndle aaO Rdn. 3c, 3d m.w.Nachw.), keine tragfähige Grundlage.
  • BGH, 14.10.1994 - 3 StR 407/94

    Strafvollzug - Maßregelvollzug - Vorwegvollzug - Maßregelerfolg

    Auszug aus BGH, 28.10.1997 - 1 StR 612/97
    Damit entfernt sich die Strafkammer von der gegenteiligen Grundentscheidung des Gesetzgebers, den Täter im Interesse des Vollzugsziels schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 7; Vorwegvollzug, teilweiser 12, 13;… w.Nachw. bei Tröndle StGB 48. Aufl. § 67 Rdn. 3a).
  • OLG Stuttgart, 11.04.2007 - 2 Ws 41/07

    Verfahrenshindernis: Vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs 1 StPO ohne …

    Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Angeschuldigte die angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie entsprechend der heutigen Entscheidung gelautet hätte (BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 268/04

    Tatmehrheit bei Mord (juristische Handlungseinheit: Grenzen der Klammerwirkung …

    Bei der Beurteilung dieser Frage kommt es entscheidend darauf an, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die Staatsanwaltschaft die angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie schon entsprechend der Entscheidung des Revisionsgerichts gelautet hätte (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 302/19

    Anhörungsrüge (Zurückversetzung des Verfahrens nach erfolgreicher Anhörungsrüge …

    Insbesondere ist davon auszugehen, dass die Angeklagten das Urteil des Landgerichts auch dann mit ihren Revisionen angegriffen hätten, wenn dieses von dem durch den Senat aufgehobenen Einziehungsausspruch abgesehen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97, NStZ-RR 1998, 70;… KK/StPO-Gieg, 8. Aufl., § 473 Rn. 7 mwN).
  • LAG Hessen, 29.05.2007 - 4 Ta 157/07

    Höhe eines wegen der Missachtung einer Anordnung zum persönlichen Erscheinen …

    Zu prüfen ist vielmehr, ob der Beschwerdeführer das Rechtsmittel auch dann eingelegt hätte, wenn bereits die angefochtene Entscheidung den Inhalt der Beschwerdeentscheidung gehabt hätte (BGH 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86 - NStZ 1987/86, zu 2; 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97 - NStZ-RR 1998/70, zu 4;… Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 473 Rn 26).
  • KG, 17.06.2005 - 5 Ws 453/04

    Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das …

    Die nach vorgenannter Kostenvorschrift zu treffende Billigkeitsentscheidung über eine Entlastung des Rechtsmittelführers von einem Teil der Kosten und Auslagen hängt nach gefestigter Rechtsprechung hauptsächlich davon ab, ob der Rechtsmittelführer die mit dem Rechtsmittel angefochtene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie bereits wie die neue Entscheidung gelautet hätte (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70; NStZ 1987, 86; Senat, Beschluß vom 14. Februar 2005 - 5 Ws 5/05 - ; Franke in KK, StPO 5. Aufl., § 473 Rdn. 7 mit weit.
  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 63/12

    Willkürverbot; Kostenentscheidung; Teilerfolg; Billigkeitsgesichtspunkte

    Rn. 15 2. Wenn nicht allein der ganz überwiegende Erfolg des Rechtsmittels eine teilweise Kostenerstattung gebietet (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 21. September 1989 - 3 StR 349/88 -, StV 1989, 401; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 553/86 -, NStZ 1987, 86, 87), ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung für die Erfüllung des Billigkeitskriteriums in § 473 Abs. 4 StPO maßgeblich, ob Hinweise darauf bestehen, dass der Rechtsmittelführer die infolge des Rechtsmittels errungene Entscheidung hingenommen hätte, wenn sie bereits erstinstanzlich ergangen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03 - NStZ 2004, 384, 385; BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 StR 612/97 -NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 157/98

    Teilweise Vorwegvollstreckung einer Strafe vor der Maßregel

    Wenn er sich nunmehr ernsthaft therapiewillig zeigt, hat die Anordnung über den Vorwegvollzug eines Teils der Freiheitsstrafe keine tragfähige Grundlage (vgl. BGH, Beschluß vom 28.10.1997 - 1 StR 612/97).
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