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Rechtsprechung
   BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,2474
BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56 (https://dejure.org/1956,2474)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1956 - 1 StR 62/56 (https://dejure.org/1956,2474)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1956 - 1 StR 62/56 (https://dejure.org/1956,2474)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, standen die genannten Strafvorschriften zueinander nicht im Verhältnis der Gesetzeseinheit, sondern dem der Tateinheit, weil § 49 des Entschädigungsgesetzes im Gegensatz zu § 263 StGB keine Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils voraussetzte (vgl BGHSt 3, 248, 256 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 450/52]; BGH 1 StR 318/53 vom 30. November 1953).

    Auch ein Antragsteller konnte daher nach der damaligen Gesetzeslage als "glaubwürdige Person" anzusehen sein (vgl BGH 1 StR 318/53 vom 30. November 1953).

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 29/50
    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Daß das B. Landesamt für Wiedergutmachung an sich befugt war, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen (vgl BGHSt 1, 13, 15 ff [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; 2, 218, 219 ff [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH NJW 1953, 994 Nr. 21), ergibt sich aus § 5 Abs. 1 des bayer.Ges.

    Neben dieser allgemeinen Zuständigkeit erfordert § 156 StGB weiter, daß die eidesstattliche Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und daß sie nicht völlig wirkungslos ist (u.a. BGHSt 1, 13, 16) [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50].

  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen …

    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Eine förmliche Einstellung war indes unzulässig, weil der Eröffnungsbeschluß Tateinheit zwischen dem fortgesetzten Betrug und der Urkundenfälschung angenommen hatte und das Verfahren wegen derselben Tat nicht gleichzeitig zu einem Schuldspruch und zur Einstellung, wenn auch unter getrennten rechtlichen Gesichtspunkten, führen kann (vgl u.a. RGSt 52, 190; 66, 51, 53 f; 70, 26; BGH 1 StR 384/55 vom 2. November 1955).

    Schließlich ist auch die Annahme dreier tateinheitlich zusammentreffender Vergehen gegen § 156 StGB durch das Landgericht rechtlich nicht zu beanstanden (vgl u.a. RGSt 70, 26, 29; 72, 339, 342; BGHSt 1, 20).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Die Strafbarkeit seines Tuns sowie die das Verbot enthaltende gesetzliche Vorschrift braucht der Täter auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes über den Verbotsirrtum nicht zu kennen (BGHSt 2, 194, 202) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, standen die genannten Strafvorschriften zueinander nicht im Verhältnis der Gesetzeseinheit, sondern dem der Tateinheit, weil § 49 des Entschädigungsgesetzes im Gegensatz zu § 263 StGB keine Rechtswidrigkeit des erstrebten Vermögensvorteils voraussetzte (vgl BGHSt 3, 248, 256 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 450/52]; BGH 1 StR 318/53 vom 30. November 1953).
  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise …

    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Schließlich ist auch die Annahme dreier tateinheitlich zusammentreffender Vergehen gegen § 156 StGB durch das Landgericht rechtlich nicht zu beanstanden (vgl u.a. RGSt 70, 26, 29; 72, 339, 342; BGHSt 1, 20).
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Schließlich ist auch die Annahme dreier tateinheitlich zusammentreffender Vergehen gegen § 156 StGB durch das Landgericht rechtlich nicht zu beanstanden (vgl u.a. RGSt 70, 26, 29; 72, 339, 342; BGHSt 1, 20).
  • RG, 13.07.1939 - 3 D 472/39

    Erschleicht jemand eine Anstellung auf Privatdienstvertrag, die eine besondere …

    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Da sich der Vorsatz bezüglich einer Vermögensschädigung der anstellenden Körperschaft schon aus diesen Umständen ergibt, kann dahin gestellt bleiben, ob ein Schaden auch insofern in Betracht gekommen wäre, als der Angeklagte seiner charakterlichen und sittlichen Haltung nach die an einen Beamten oder Angestellten des Bundestags zu stellenden Anforderungen nicht erfüllte (vgl u.a. RGSt 65, 281; 73, 268; RG HRR 1939 Nr. 1491; BGH 3 StR 148/51vom 27. September 1951, 1 StR 398/51 vom 23. Oktober 1951).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51

    Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits …

    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Daß das B. Landesamt für Wiedergutmachung an sich befugt war, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen (vgl BGHSt 1, 13, 15 ff [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; 2, 218, 219 ff [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH NJW 1953, 994 Nr. 21), ergibt sich aus § 5 Abs. 1 des bayer.Ges.
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 548/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.09.1956 - 1 StR 62/56
    Daß das B. Landesamt für Wiedergutmachung an sich befugt war, eidesstattliche Versicherungen abzunehmen (vgl BGHSt 1, 13, 15 ff [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; 2, 218, 219 ff [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH NJW 1953, 994 Nr. 21), ergibt sich aus § 5 Abs. 1 des bayer.Ges.
  • RG, 02.12.1929 - II 1265/29

    1. Kann das Erschleichen einer Anstellung auf Privatdienstvertrag oder als …

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 398/51
  • RG, 27.04.1931 - III 171/31

    Zum Begriff der Vermögensbeschädigung im Falle der betrügerischen Erschleichung …

  • RG, 10.12.1931 - III 681/31

    1. Ist auf Einstellung oder auf Freisprechung zu erkennen, wenn von zwei der …

  • RG, 04.06.1916 - II 208/18

    Keine Freisprechung, wenn im Eröffnungsbeschluß Verletzung zweier Strafgesetze …

  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim …

    Die nachfolgenden einzelnen Gehaltszahlungen stellen auch keine Erweiterung oder Fortsetzung des bereits eingetretenen Vermögensschadens dar, sondern sind lediglich Nachwirkungen des mit der Anstellung vollendeten Betrugs (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955; 1 StR 62/56 vom 13. September 1956).
  • BGH, 18.07.1967 - 5 StR 309/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Dementsprechend führt die Erfüllung der von dem Dienstberechtigten übernommenen Verpflichtung zur Gehaltszahlung auch dann nicht zu einer neuen Verwirklichung des Betrugstatbestandes, wenn dabei die ursprüngliche Täuschung aufrechterhalten wird (vgl. die nichtveröffentlichte Entscheidung BGH 1 StR 62/56 vom 13. September 1956; RGSt 64, 33, 237 f).
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 279/57

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits wiederholt entschieden (vgl. RGSt 64, 33, 37 ff; BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955; 1 StR 62/56 vom 13. September 1956).
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