Rechtsprechung
| BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels - Betrug wegen Ausgabe eines Wechsels als Zahlungsmittel ohne zugrundeliegendes Handelsgeschäft - Voraussetzungen von Wechselreiterei und Scheckreiterei - Deutliche Feststellung des Tatzeitraumes
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
Im Herbst 1954 kam er mit der Firma Albert K., Feinlederfabrik in Ke., in Geschäftsverbindung (wegen Albert K. vgl. auch S. 7 bis 10, 13 des Urteils BGH 1 StR 606/59 vom 22.3.1960 in der Strafsache ./. B. und N. - KLs 5/59 StA Weiden).Soweit dem Senat bekannt, hatte deren Verwaltungsrat K. im Oktober 1955 ein Handels wechselobligo bis 1.300.000 DM eingeräumt (S. 9 des schon erwähnten Urteils des Senats 1 StR 606/59 vom 22.3.1960).
- BGH, 09.06.1959 - 1 StR 188/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
Diese Papiere waren also, da ihnen keine Warenforderungen zugrunde lagen, für die Kreditinstitute minderwertig, so daß es insoweit zum Schuldvorwurf auf die Bonität der Wechselschuldner (S. und K.) nicht einmal ankam (BGH 1 StR 188/59 vom 9. Juni 1959 S. 3, 4). - BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Auszug aus BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
- Bemerkt sei übrigens, daß dem Angeklagten nach §§ 140 Abs. 2, 141 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger hätte beigeordnet werden müssen (BGH LM Nr. 16 zu § 140 StPO und insbesondere die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung BGH 1 StR 132/60 vom 24.1.1961). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
Die Ablehnung des Beweisantrags zu a ) ist nicht vorschriftsmäßig gerügt, da der Inhalt des Ablehnungsbeschlusses von der Revision nicht mitgeteilt wird (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52]. - BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60
Auszug aus BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60
Denn die Wechsel, soweit sie Finanzwechsel waren wurden durch die genannte Verwendung nicht zu Warenwechseln (BGH 1 StR 229/60 vom 2. August 1960 S. 4).
- BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76
Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter …
Wird die Bank in dieser Weise über den Wert des Wechsels getäuscht, so kommt es für den Schuldvorwurf nicht auf die Bonität der Wechsel Schuldner an (BGH, Urteile vom 9. Juni 1959 - 1 StR 188/59 - und vom 21. Februar 1961 - 1 StR 634/60;… Bockelmann a.a.O.); ebensowenig wird die ursprünglich in der Begebung eines Finanzwechsels liegende Minderwertigkeit dadurch beseitigt, daß der Täter ihn später zur Bezahlung von Warenlieferungen verwendet (BGH, Urteil vom 2. August 1960 - 1 StR 229/60). - BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68
Abgrenzung zwischen Finanzwechseln und Warenwechseln - Weitergabe von Wechseln an …
Da ein Finanzwechsel nicht rediskontfähig ist, bleibt er zwar in seinem Wert hinter dem eines Handelswechsels, den die Bank jederzeit verwerten kann, zurück (vgl. auch BGH, Urteile vom 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - S. 11 und vom 21. Februar 1961 - 1 StR 634/60 - S. 11).
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