Rechtsprechung
| BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung der Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme eines unmittelbaren Vorteils bei Handlungen im Auftrag des Ehepartners - Berücksichtigung besonders gefährlicher Betäubungsmittel bei Strafzumessungserwägungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76
Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 -). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 -). - BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen - …
Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; Urteil vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 -). - BGH, 03.02.1976 - 1 StR 818/75
Auszug aus BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78
Eigennützig handelt auch, wer Vorteile irgendwelcher Art erwartet (…vgl. Amtl. Begr. zu § 11 Abs. 1 Nr. 8 BetmG, atgedruckt bei Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht B 1 § 11 Rdn. 66; BGH, Urteil vom 3. Februar 1976 - 1 StR 818/75 -).
- BGH, 30.01.1980 - 3 StR 471/79
Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen - Strafschärfende …
Der 1. Strafsenat hat in zwei Urteilen vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78 - und 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 - hervorgehoben, eigennützig im Sinne des Handeltreibens betätige sich nicht nur der Täter, der sich vom Streben nach Gewinn leiten lasse, sondern auch, wer Vorteile irgendwelcher Art erwarte, wie etwa eine Belohnung auf sexuellem Gebiet. - BGH, 31.07.1979 - 1 StR 324/79
Annahme der Eigennützigkeit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schon bei …
Für die Annahme der Eigennützigkeit genügt es aber, daß der Täter Vorteile irgendwelcher Art erlangen will (BGH, Urteil vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78). - BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"
Eigennützig ist eine solche Tätigkeit aber nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil davon verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH Urt. v. 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78 - Besohl, v. 10. Juni 1980 - 5 StR 301/80 -).
- BGH, 10.06.1980 - 5 StR 301/80
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in einer …
Eigennützig ist eine solche Tätigkeit aber nur, wenn das Tun des Täters vom Streben nach Gewinn geleitet wird, oder wenn er sich irgendeinen anderen Vorteil davon verspricht (BGH Urteil vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78). - BGH, 14.05.1985 - 4 StR 165/85
Eigennütziger Handel bei Erhalt einer Gegenleistung für die Abgabe von …
Eigennützig handelt dabei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur der Täter, der vom Streben nach Gewinn geleitet wird, sondern auch derjenige, der sonstige Vorteile irgendwelcher Art erwartet oder sich gewähren läßt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 1979 - 1 StR 643/78, 31. Juli 1979 - 1 StR 324/79 undvom 29. Oktober 1980 - 3 StR 323/80; vgl. auch BGH NJW 1980, 1344/1345 m. w. Nachw.). - BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
Strafbemessung: Prüfungsumfang durch das Revisionsgericht
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und vom 10. Januar 1979 - 1 StR 643/78 -). - BGH, 03.04.1979 - 1 StR 707/78
Revision der Staatsanwaltschaft gegen Verurteilung wegen Totschlags u.a. - …
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 325/78 - und vom 10. Januar 1979 - 1 StR 643/78).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".