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Rechtsprechung
   BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,7285
BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72 (https://dejure.org/1973,7285)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1973 - 1 StR 647/72 (https://dejure.org/1973,7285)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1973 - 1 StR 647/72 (https://dejure.org/1973,7285)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Mehrmalige Umbesetzung der zu entscheidenden Strafkammer - Rechtfertigung der Umbesetzung durch die Änderungen des Geschäftsverteilungsplanes - Erlassen des Eröffnungsbeschlusses durch Richter, die an der vorherigen Verurteilung des Angeklagten mitgewirkt hatten - ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Die von der Revision erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 32, 373) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Darauf, daß die Öffentlichkeit zu Unrecht nicht ausgeschlossen worden ist, kann die Revision grundsätzlich nicht gestützt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 23, 176, 178 und dort angegebenes Schrifttum).
  • BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51

    Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Die Beurteilung von Zeugenaussagen ist ureigene Aufgabe des Tatrichters; im allgemeinen ist er dabei nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen, auch nicht bei jugendlichen Zeugen (BGHSt 2, 163; 7, 82; BGH NJW 1961, 1636 Nr. 21).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Die Beurteilung von Zeugenaussagen ist ureigene Aufgabe des Tatrichters; im allgemeinen ist er dabei nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen, auch nicht bei jugendlichen Zeugen (BGHSt 2, 163; 7, 82; BGH NJW 1961, 1636 Nr. 21).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Ausnahmen können geboten sein, wenn der Jugendliche erkennbar besondere aus dem normalen Erscheinungsbild seiner Altersstufe hervorstechende Eigentümlichkeiten aufweist (BGHSt 3, 52).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Das hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 21, 142 für den Fall der Mitwirkung in derselben Sache nach Zurückverweisung ausgesprochen.
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Über sie hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und dabei alle Gesichtspunkte heranzuziehen, die für die Wertung von Tat und Täter von Bedeutung sind (BGHSt 4, 8, 9).
  • BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61

    Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen …

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Die Beurteilung von Zeugenaussagen ist ureigene Aufgabe des Tatrichters; im allgemeinen ist er dabei nicht auf sachverständige Hilfe angewiesen, auch nicht bei jugendlichen Zeugen (BGHSt 2, 163; 7, 82; BGH NJW 1961, 1636 Nr. 21).
  • BGH, 29.01.1968 - 2 StR 519/67

    Einzelerschiessungen von jüdischen Lagerinsassen der ZAL Boryslaw und Drohobycz

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Nur der Untersuchungsrichter, nicht aber der Ermittlungsrichter ist nach § 23 Abs. 3 StPO von der Mitwirkung beim erkennenden Gericht ausgeschlossen (BGH, Urt. vom 29. Januar 1968 - 2 StR 519/67).
  • BGH, 23.08.1963 - 2 StR 266/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 647/72
    Auch bei der Beurteilung der Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptungen, die auf die Beziehungen der Eltern der Zeugin S. zueinander vor deren Eheschließung abzielen, ist das Gericht nicht verpflichtet, die vom Antragsteller gewünschten Schlüsse zu ziehen (BGH, Urt. vom 23. August 1963 - 2 StR 266/63).
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 4/83

    Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem Zeugen - Aussageverweigerungsrecht auf …

    Damit war das Gericht gehalten, vor einer weiteren Befragung diesen Sachverhalt aufzuklären (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56 - und vom 17. Juli 1973 - 1 StR 647/72).
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