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| BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Überschreiten der Verteidigung durch eine Handlung mit Wutgefühlen, Zorngefühlen und Rachegefühlen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.03.1960 - 5 StR 646/59
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71
Es brauchte von diesem Standpunkt aus nicht noch - entsprechend den im voraufgegangenen Revisionsurteil enthaltenen Hinweisen - näher zu untersuchen, ob sich der Schuldvorwurf gegen den Angeklagten vielleicht auch daraus rechtfertigte, daß möglicherweise bereits die Drohung mit dem Einsatz des Messers zur Abwendung des erwarteten Angriffs ausgereicht hätte, oder daraus, daß es für den Angeklagten wegen seiner Mitverantwortlichkeit für die Entstehung der tätlichen Auseinandersetzung zumutbar gewesen wäre, dem - vermeintlich bevorstehenden - weiteren Angriff des Nebenklägers auszuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59). - BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61
Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung …
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71
Ein von derartigen Vorstellungen beherrschter Täter kann schon wegen Fehlens eines echten Verteidigungswillens auch unter dem Gesichtspunkt der Putativnotwehr von der vollen strafrechtlichen Verantwortung für die dem Gegner vorsätzlich zugefügten Schäden nicht freigestellt werden (BGH NJW 1962, 308). - BGH, 10.05.1968 - 4 StR 16/68
Beurteilung der vermeintlichen Notwehr nach den allgemeinen Regeln des § 59 StGB …
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71
Im Falle der bloßen Annahme eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs können daher auch nur diejenigen Handlungen entschuldigt sein, die der Täter für erforderlich halten durfte, den vermeintlichen Angriff abzuwehren (BGH NJW 1968, 1885). - BGH, 12.01.1971 - 1 StR 354/70
Erschöpfende Würdigung eines festgestellten Sachverhalts in den Urteilsgründen - …
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers Klaus V. führten zur Aufhebung und Zurückverweisung (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Januar 1971 - 1 StR 354/70). - BGH, 08.03.1960 - 5 StR 13/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71
Wer in vermeintlicher Notwehr handelt, darf nicht mehr tun als derjenige, der einen wirklichen rechtswidrigen Angriff abwehrt (BGH, Urteil vom 8. März 1960 - 5 StR 13/60; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 53 Anm. 9).
- BGH, 16.01.1975 - 4 StR 585/74
Grenzen der Putativnotwehr - Notwehr nach provozierendem Vorverhalten
Der in Putativnotwehr Handelnde darf zur Verteidigung nicht mehr tun, als der in wirklicher Notwehr Handelnde es darf (BGH Urteile vom 8. März 1960 - 5 StR 13/60 - und vom 29. Februar 1972 - 1 StR 648/71 - Dreher 34. Aufl. § 53 StGB a.F. Anm. 6, 35. Aufl. § 32 StGB n.F. Anm. 6).
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