Rechtsprechung
| BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- junsv.nl
Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen Fliegeroffizieren
Verfahrensgang
- BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
- BGH, 08.06.1956 - 1 StR 117/56
- LG Stuttgart, 30.03.1957 - III Ks 2/57
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (12)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Dieser Irrtum könnte nur im Rahmen der Grundsätze Beachtung finden, die der Große Senat für Strafsachen in seinen Beschluß vom 18. März 1952 (BGHSt 2, 194 ff [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]) zum Verbotsirrtum entwickelt hat.Im übrigen sei in diesem Zusammenhang nur bemerkt, daß bei der Prüfung der Frage, ob ein etwaiger Irrtum des Angeklagten über die Rechtswidrigkeit seines Tatbeitrags verschuldet war, davon auszugehen ist, daß der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht gegenüber dem "Führer" den Angeklagten nicht von der Verpflichtung entband, sich vor seinem Gewissen Rechenschaft darüber zu geben, ob das beabsichtigte Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war (vgl. BGHSt 2, 194, 201) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51].
- BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51
Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare …
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits).Es ist, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat, nicht der Sinn des § 52 StGB, daß sich diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus Jahre hindurch in einflußreicher Stellung einer Einrichtung des Terrors und der Willkür gedient haben, mit dem bloßen Hinweis auf eine für sie gegebene Leibes- oder Lebensgefahr der Verantwortung für die Mitwirkung an schwersten Verbrechen sollen entziehen können, ohne ein Äußerstes unternommen zu haben, sich von dieser Mitwirkung fernzuhalten (vgl. BGHSt 3, 271, 276) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52].
- BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits).Es ist, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat, nicht der Sinn des § 52 StGB, daß sich diejenigen, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus Jahre hindurch in einflußreicher Stellung einer Einrichtung des Terrors und der Willkür gedient haben, mit dem bloßen Hinweis auf eine für sie gegebene Leibes- oder Lebensgefahr der Verantwortung für die Mitwirkung an schwersten Verbrechen sollen entziehen können, ohne ein Äußerstes unternommen zu haben, sich von dieser Mitwirkung fernzuhalten (vgl. BGHSt 3, 271, 276) [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52].
- BGH, 06.06.1952 - 1 StR 708/51
Züchtigung - §§ 223, 16, 17 StGB, 'Doppelirrtum'
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits). - BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52
Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits). - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Sollte der Angeklagte aus blindem Gehorsam gehandelt haben, dann wäre die Annahme ausgeschlossen, er hebe unter dem Druck der ihm wirklich oder vermeintlich drohenden Lebensgefahr gehandelt (vgl. OGHSt 1, 310, 313; OGH NJW 1950, 511 Nr. 10; BGH 2 StR 35/50 vom 29. Januar 1952; BGHSt 2, 251, 258) [BGH 22.01.1952 - 1 StR 485/51]. - BGH, 19.12.1952 - 1 StR 2/52
Nachweis des Bewusstseins der Rechtswidrigkeit; Bewusstsein der Rechtswidrigkeit …
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits). - BGH, 19.03.1953 - 3 StR 765/52
Erschiessung eines aufgegriffenen russischen Kriegsgefangenen wegen angeblicher …
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Der Tatrichter ist mit Recht davon ausgegangen, daß der Angeklagte für den Mord an den vier kriegsgefangenen Fliegeroffizieren nur dann strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, wenn er den verbrecherischen Zweck des Erschießungsbefehls gekannt hat (§ 47 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 MStGB; vgl. BGHSt 5, 239). - BGH, 06.05.1952 - 1 StR 414/51
Vorsätzliche Tötung eines Kriegsgefangenen, der sich beim Arbeitseinsatz nach …
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Diese Einlassung kann, so wie sie im Urteil wiedergegeben ist, dahin zu verstehen sein, daß der Angeklagte den Erschießungsbefehl als rechtmäßig angesehen haben will, etwa weil er nach seiner Meinung auf Grund eines besonderen Notstandes ergangen ist (vgl. BGHSt 2, 333, 335) [BGH 06.05.1952 - 1 StR 414/51]. - BGH, 30.04.1953 - 3 StR 674/52
Drohung eines Rechtsanwalts mit einer Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung - …
Auszug aus BGH, 22.04.1955 - 1 StR 653/54
Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand hatte, kann er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51 vom 6. Juni 1952; BGHSt 3, 194; BGH NJW 1954, 480 Nr. 9 einerseits und BGH 1 StR 791/51 vom 14. Oktober 1952; BGHSt 3, 271, 274 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52]; 3, 357, 365 [BGH 19.12.1952 - 1 StR 2/52]andererseits). - OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 04.04.1950 - StS 318/49
- BGH, 29.01.1952 - 2 StR 35/50
Rechtsmittel
- LG Wuppertal, 12.03.1968 - 12 Ks 1/67
Erschiessung eines Zivilisten, von sowjetischen Kriegsgefangenen und von …
Der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht entband den Befehlsempfänger nicht von der Verpflichtung, sich vor seinem Gewissen darüber Rechenschaft zu geben, ob das beabsichtigte Tun mit den Geboten rechtlichen Sollens vereinbar war (vgl. BGH 4 StR 44/57, Urteil vom 14.3.1957 ; 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955 ; BGHSt 2, 201).Da der Irrtum nicht die Voraussetzungen eines von der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes zum Gegenstand gehabt hätte, könnte er auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51, Urteil vom 6.6.1952; BGHSt 3, 194, BGH NJW 1954, 480; 1 StR 791/51 vom 14.10.1952 ; BGHSt 3, 271, 244, 3, 357, 365; 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955 ).
Keine den Geboten der Menschlichkeit und Gerechtigkeit verpflichtete Rechtsordnung kann nämlich bestimmen, dass eine alle Merkmale einer strafbaren Handlung erfüllende Tat allein um deswillen kein Unrecht ist, weil sie von einer bestimmten Person, mag sie selbst der alleinige Machthaber im Staate sein, befohlen wird (vgl. BGH 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955 ).
Damit aber ist die Annahme ausgeschlossen, er habe - was er selbst nicht behauptet - unter dem Druck einer ihm wirklich oder vermeintlich drohenden Lebensgefahr gehandelt (vgl. BGHSt 2, 251, 258; BGH 2 StR 35/50, Urteil vom 29.1.1952; 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955 ).
Er kann deshalb auch nicht als Tatbestandsirrtum im Sinne des § 59 StGB behandelt werden (vgl. BGH 1 StR 708/51, Urteil vom 6.6.1952; BGHSt 3, 194; BGHSt 3, 271, 274; 3, 357, 365; BGH NJW 54, 480; BGH 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955).
Der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht gegenüber seinen Vorgesetzten oder gegenüber dem "Führer" entband den Angeklagten nicht von der Verpflichtung, sich vor seinem Gewissen Rechenschaft darüber zu geben, ob das beabsichtigte Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war (vgl. BGHSt 2, 194; 201; BGH 1 StR 653/54, Urteil vom 22.4.1955).
- BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56
Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und …
Sollte das Schwurgericht in der neuen Hauptverhandlung zu der Überzeugung kommen, dass der Angeklagte G. bei der Vollstreckung die Rechtswidrigkeit der gegen Ga. und Wo. ergangenen Todesurteile erkannt hat, so wird gegenüber dem Einwand eines etwaigen Befehlsnotstandes zu prüfen sein, ob G. die Hinrichtung aus blindem Gehorsam oder gar mit innerer Billigung ausgeführt hat (vgl. u.a. OGHSt. 1, 310, 313 f.; OGHBZ NJW 1950, 511 Nr. 10; BGHSt 2, 251, 257 f.; BGH 1 StR 653/54 vom 22.April 1955 ). - LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82
Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle …
Wenn der Befehlsunterworfene den verbrecherischen Zweck eines Befehls zwar erkannt, aber gleichwohl geglaubt hat, den Befehl ausführen zu müssen, weil er aus falschverstandener Gehorsams- oder Treuepflicht auch Befehle für bindend hielt, die ihm die Begehung strafbarer Handlungen ansannen, unterliegt er einem Verbotsirrtum (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1969 - 2 StR 636/68 - Urteil vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 - Urteil vom 08.10.1963 - 5 StR 344/63 - und vom 02.08.1968 - 4 StR 623/67 -, BGH NJW 68, 2348).Wie der BGH im Urteil vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 - ausgeführt hat, ist der Befehlsunterworfene "trotz seines Glaubens an eine unbedingte Gehorsamspflicht nicht von der Verpflichtung entbunden, sich vor seinem Gewissen Rechenschaft darüber zu geben, ob das beabsichtigte Tun mit den Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war".
Je schwerer die Verletzung eines fremden Rechtsgutes wiegt, umso sorgfältiger muss der Täter Auswege prüfen und suchen (vgl. BGH, Urteile vom 21.06.1951 - 3 StR 341/51 - und vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 -), wobei auch ein mit einem gewissen Wagnis verbundener Weg nicht unzumutbar ist (BGH, Urteile vom 06.11.1951 - 1 StR 27/50 -, vom 03.12.1953 - 4 StR 213/53 und vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 -).
Die Entschuldigungsgründe wurden verneint, wenn der Täter einen Befehl ohne Hemmungen ausführte und nicht den geringsten Versuch machte, ihm auszuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 22.01.1963 - 1 StR 457/62 -), wenn der Täter aus falschverstandenem Pflichtgefühl auch einem verbrecherischen Befehl Gehorsam schuldig zu sein glaubte (BGH, Urteile vom 22.04.1955 - 1 StR 653/54 -, vom 02.10.1963 - 2 StR 269/63 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 308/69 -), wenn der Täter nicht nach Auswegen gesucht hat (BGH, Urteil vom 08.11.1956 - 4 StR 359/56 -), wenn der Täter eine Befehlsverweigerung zwar erwogen, aber nicht für möglich gehalten hat (BGH, Urteil vom 07.04.1970 - 5 StR 308/69 -), wenn der Täter nach einem ersten erfolglosen Protest resigniert hat (BGH, Urteile vom 29.03.1963 - 4 StR 500/62 - und vom 07.04.1970 - 5 StR 100/69 -), wenn der Täter nur wenig eindringliche Gegenvorstellungen erhoben hat, die sich noch dazu nicht gegen die angeordneten Exekutionen als solche, sondern nur gegen die Mitwirkung einer deutschen Polizeieinheit richteten (BGH, Urteil vom 15.06.1962 - 2 StR 531/61 -).
- LG Bochum, 05.06.1968 - 15 Ks 1/66
Massenerschiessungen von Juden, Partisanen, ihren angeblichen Helfern und anderen …
Bei dieser rechtlich unzutreffenden Vorstellung, von der zugunsten der Angeklagten auszugehen ist, handelte es sich um einen Verbotsirrtum (BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ; 2 StR 531/61 vom 15.6.1962 ), der weder die Tatbestandsmässigkeit der anbefohlenen Tat, noch einen in der Rechtsordnung anerkannten oder auch nur möglichen Rechtfertigungsgrund betraf, weil keine den Geboten der Gerechtigkeit und Menschlichkeit verpflichtete Rechtsordnung bestimmen kann, dass eine alle Merkmale einer strafbaren Handlung erfüllende Tat allein deswegen kein Unrecht sei, weil sie von der höchsten Staatsführung auf dem Befehlsweg, der dieser Staatsführung für rechtmässige Befehle zur Verfügung stand, angeordnet worden ist.Zwar ist grundsätzlich auch ein solcher Ausweg zumutbar, der mit einem gewissen Wagnis verbunden ist (BGH NJW 1952, 111, 113; BGH 4 StR 212/53 vom 3.12.1953 ; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ), doch darf das Risiko nicht in derselben Leibes- oder Lebensgefahr, die gerade abgewendet werden soll, bestehen.
Zwar ist bei einem Befehlsempfänger, der in unerschütterlicher Befehlsgläubigkeit blind einem Befehl der Obrigkeit gehorcht und sich selbst über Recht oder Unrecht der befohlenen Handlung und des Befehls dazu keine Gedanken macht, die Annahme einer Konfliktslage denkgesetzlich ausgeschlossen (BGHSt 2, 251, 258; BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ; 2 StR 269/63 vom 2.10.1963 ).
- LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Otto Bradfisch
Ein derartiger Irrtum der Angeklagten betraf jedoch nicht etwa die Voraussetzungen eines in der Rechtsordnung anerkannten, sondern die Vorstellung eines überhaupt nicht möglichen Rechtfertigungsgrundes, enthielt also nicht etwa einen Tatbestandsirrtum i.S. des § 59 StGB, sondern könnte nur im Rahmen der Grundsätze Beachtung finden, die der grosse Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofes (BGHSt 2, 194 = NJW 1952, 593) zum Verbotsirrtum entwickelt hat (vgl. auch BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955; BGHSt 3, 271; BGH 2 StR 640/61 vom 21.2.1962 ).Auch der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen der höchsten Staatsführung, insbesondere gegenüber sogenannten Führerbefehlen, entband die Angeklagten nicht von der Verpflichtung, sich vor ihrem Gewissen darüber Rechenschaft abzulegen, ob das befohlene Tun mit den allgemeinen Geboten des rechtlichen Sollens vereinbar war (vgl. auch BGHSt 2, 194 (201); BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ).
Diesen in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof (vgl. insbesondere BGHSt 3, 271 (276); BGH 5 StR 353/54 vom 14.12.1954; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ; 4 StR 438/58 vom 13.3.1959 = LM Nr. 46 zu § 211 StGB; 4 StR 500/62 vom 29.3.1963 ) entwickelten Grundsätzen schliesst sich das Schwurgericht nach eigener Überprüfung an.
- BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69
Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem …
Bei dieser Sachlage ist kein Raum für die Annahme, der Angeklagte habe unter dem Druck einer wirklich oder vermeintlich drohenden Lebensgefahr gehandelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 22. April 1955 - 1 StR 653/54 -). - BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63
Rechtsmittel
Insoweit schließe sich der Senat den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 22. April 1955 - 1 StR 653/54 - an, das die Erschießung kriegsgefangener englischer Fliegeroffiziere auf Befehl Hitlers im März 1944 zum Gegenstand habe (Sagan-Fall).Das Berufungsgericht hat sich mit Recht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. April 1955 - 1 StR 653/54 - gestützt, das die Erschießung kriegsgefangener englischer Fliegeroffiziere auf Befehl Hitlers im März 1944 zum Gegenstand hat.
- LG Wuppertal, 30.04.1970 - 11 Ks 1/69
Erschiessung der Angehörigen zweier ziviler Arbeitskommandos nachdem mehrere …
Nach § 47 Abs. 1 MStGB ist der Untergebene dann vor Strafe geschützt, wenn er den verbrecherischen Inhalt des ihm erteilten Befehls verkannte, nicht aber dann, wenn er diesen zwar erkannte, gleichwohl glaubte ausführen zu müssen, weil er aus einer falsch verstandenen Gehorsams- oder Treuepflicht auch Befehle für bindend hielt, die ihm die Begehung von Verbrechen oder Vergehen ansannen (BGH 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 ).Der Glaube an eine unbedingte Gehorsamspflicht entband den Befehlsempfänger nicht von der Verpflichtung, sich vor seinem Gewissen darüber Rechenschaft abzugeben, ob das beabsichtigte Tun mit den Gesetzen rechtlichen Sollens vereinbar war (BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955; BGHSt 2, 201).
Wer nach Anlage, Herkunft und Erziehung früher in der Lage war, den Zweck eines Befehls als verbrecherisch zu erkennen, wird nicht durch § 47 Abs. 1 Nr. 2 MStGB geschützt, wenn er - um politischer Ziele willen, die er gut heisst -, zu einem bestimmten Zeitpunkt beschlossen hat, sich dem Willen eines anderen ausnahmslos unterzuordnen, seinem "Führer" bedingungslosen Gehorsam zu versprechen und deshalb die Stimme seines Gewissens gegenüber dessen Befehlen schlechthin ausschaltet (BGH 4 StR 44/57 vom 14.3.1957; 1 StR 653/54 vom 22.4.1955 - 4 StR 438/58 vom 13.3.1959).
- LG Traunstein, 13.03.1974 - Ks 9/73
Vernichtung des Dorfes Tupice und Erschiessung sämtlicher Einwohner des Ortes im …
Alle diese Umstände sind Indizien dafür, dass der Wille des Angeklagten gar nicht gebeugt werden musste und die Annahme eines Befehlsnotstandes deshalb auszuschliessen ist, wie überhaupt der blinde Gehorsam und die bereitwillige Beteiligung an Terror und Verbrechen eine Berufung auf den Befehlsnotstand nicht erlauben (BGHSt 3, 271/276; BGH Urteil vom 22.Januar 1952 - 1 StR 485/51 - Urteil vom 22.April 1955 - 1 StR 653/54 - ; Urteil vom 14.März 1957 - 4 StR 44/57 - ).Sollte der Angeklagte deshalb dennoch irrtümlich davon ausgegangen sein, dass der Befehl trotz des erkannten verbrecherischen Zwecks für ihn bindend gewesen ist, so hat er im vermeidbaren Verbotsirrtum gehandelt (BGH Urteil vom 22.April 1955 - 1 StR 653/54 - ), der allenfalls zu einer Strafmilderung führen kann.
- LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62
Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender …
Keine staatliche Ordnung, die das Recht zur Richtschnur ihres Handelns macht, kann bestimmen, dass eine alle Merkmale einer strafbaren Handlung erfüllende Tat nur deshalb kein Unrecht sei, weil sie vom Träger der Staatsmacht befohlen wird (BGH, Urteil vom 22.4.1955 - 1 StR 653/54 - ).Das ist vielmehr ein verantwortliches Handeln aufgrund freiwilliger Unterwerfung unter fremden Willen (BGHSt 3, 271; BGH, Urteile vom 22.1.1952 - 1 StR 485/51 und vom 22.4.1955 - 1 StR 653/54 - ).
- LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65
Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von …
- LG Hannover, 29.10.1964 - 2 Ks 4/63
Deportation von mindestens 6700 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus …
- LG Frankfurt/Main, 06.02.1973 - 4 Ks 1/71
Massenerschiessung von 5000 sowjetischen Kommissaren im Wald von Huisinka bei …
- LG München I, 21.07.1961 - 22 Ks 1/61
Einsatzkommando 8
- LG Bonn, 30.03.1963 - 8 Ks 3/62
Tötung von insgesamt mindestens 150.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern …
- BGH, 02.08.1968 - 4 StR 623/67
Massenerschiessungen von jüdischen Männern, Frauen und Kindern sowie …
- BGH, 13.03.1959 - 4 StR 438/58
Zweifache Massenexekution von insgesamt 151 russischen Fremdarbeitern wegen …
- OLG Rostock, 23.03.1995 - II WsRH 35/94
Mitwirkung an der Ermordung von Zivilisten, KPdSU-Funktionären, Kriegsgefangenen …
- LG Bochum, 30.01.1985 - 7 Ks 45 Js 12/69
Erschiessung von durch den Eisenbahntransport geschwächten Juden bei ihrem …
- BGH, 14.03.1957 - 4 StR 44/57
Erschiessung von etwa 20 Gestapohäftlingen in 4 Exekutionen im Keller des …
- BGH, 02.10.1963 - 2 StR 269/63
Erschiessung jüdischer Männer, Frauen und Kinder und partisanenverdächtiger …
- OLG Rostock, 17.02.1995 - II WsRH 10/94
Verhaftung von Mitgliedern der polnischen Intelligenz. Deportation von mind. 300 …
- LG Kiel, 08.04.1964 - 2 Ks 1/64
Erschiessung vieler tausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder in den ersten 3 …
- LG Düsseldorf, 15.10.1971 - 8 Ks 4/70
Tötung von mindestens 71 Häftlingen im Rahmen der Aktion 'Vernichtung durch …
- LG Stuttgart, 13.03.1969 - Ks 22/67
Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und …
- LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97
- LG Stuttgart, 15.07.1966 - Ks 7/64
Einzel- und Massenerschiessungen in drei grossen Aktionen sowie Deportation ins …
- LG Köln, 28.05.1965 - 24 Ks 1/64
Misshandlung von Häftlingen, zum Teil mit Todesfolge. Erschiessung hunderter …
- LG Hannover, 14.10.1971 - 2 Ks 3/68
Tötung von mindestens 3000 Juden, Kommunisten, Zigeunern und Geisteskranken in …
- LG München I, 21.01.1966 - 113 Ks 1/65
Massenerschießung der Insassen der Ghettos von Lenin und Pohost-Zahorodzki bei …
- LG Kiel, 20.05.1968 - 2 Ks 3/66
Erschiessung von aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen …
- LG Hannover, 07.06.1966 - 2 Ks 2/65
Bau von 'Gaswagen', von denen mindestens sechs in ausländischen Orten eingesetzt …
- BGH, 11.09.1968 - 2 StR 327/67
Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord - Berichtigung eines Schuldspruchs
- BGH, 13.01.1965 - 2 StR 485/64
Befehl zur Durchführung der Erschießung einer jüdischen Frau und derer …
- LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97
Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der …
- BGH, 15.10.1968 - 2 StR 137/67
Erschießungen ausländischer Zivilarbeiter und Zivilgefangener durch Angehörige …
- LG Kiel, 26.11.1965 - 2 Ks 1/65
Tötung von insgesamt mindestens 145.000 jüdischen Männern, Frauen und Kindern, …
- BGH, 05.05.1959 - 1 StR 641/58
Tötung von mindestens 25 Häftlingen im Arrestbau durch intravenöse Injektion von …
- BGH, 26.06.1958 - 5 StR 151/58
Strafrechtliche Verurteilung wegen Beihilfe zum sechsfachen Totschlag sowie wegen …
- LG Fulda, 15.10.1965 - 3 Ks 2/65
Einzel- und Gruppenerschiessungen von insgesamt 34 marschunfähigen Häftlingen …
- LG Freiburg, 25.06.1965 - 1 Ks 1/64
Deportation, Massen- und Einzelerschiessung von jüdischen Männern, Frauen und …
- BGH, 11.09.1958 - 1 StR 227/58
Rechtsmittel
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