Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2000 - 1 StR 657/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 247a StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet; Vernehmung nach § 247a StPO; Unerreichbarkeit des im Ausland aufenthältlichen Zeugen; Antragserfordernis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ablehnung - Beweisantrag - Zeugenvernehmung - Ausland - Unerreichbarkeit - Rechtshilfe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 S. 2
Unerreichbarkeit bei Auslandszeugen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 385
- StV 2000, 345
- StV 2001, 364
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99
Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich …
Auszug aus BGH, 23.03.2000 - 1 StR 657/99
Eines ausdrücklich auf eine solche Vernehmung per Videokonferenz gerichteten Antrages bedarf es nicht, weil ein Antrag auf Ladung eines Zeugen im Ausland vor das Prozeßgericht nach dem sog. erweiterten Erreichbarkeitsbegriff zugleich jedes Weniger umfaßt, das der Tatrichter nicht als für die Wahrheitsfindung wertlos erachtet (so Senatsurteil vom 15. September 1999 - 1 StR 286/99 = NJW 1999, 3788 mit Anm. Duttge NStZ 2000, 158).
- BGH, 23.11.2022 - 2 StR 142/21
Verurteilung wegen Anschlag auf einen Rechtsanwalt rechtskräftig
Zwar kann und darf eine audiovisuelle Vernehmung nicht angeordnet werden, wenn sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - 1 StR 286/99, BGHSt 45, 188, 191 f.; Beschlüsse vom 23. März 2000 - 1 StR 657/99, NStZ 2000, 385 und vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 344/07, NStZ 2008, 232, 233;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 247a Rn. 6).Zwar kann und darf eine audiovisuelle Vernehmung nicht angeordnet werden, wenn sie aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht durchführbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. September 1999 - 1 StR 286/99, BGHSt 45, 188, 191 f.; Beschlüsse vom 23. März 2000 - 1 StR 657/99, NStZ 2000, 385 und vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 344/07, NStZ 2008, 232, 233;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 247a Rn. 6).
- BGH, 18.05.2000 - 4 StR 647/99
Videovernehmung eines Auslandszeugen
Auf die Frage, ob der Zeuge tatsächlich - wie das Landgericht annimmt - im Sinne des § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO unerreichbar war oder ob seine Vernehmung "per Videokonferenz" - wie die Revision meint - rechtshilferechtlich und tatsächlich möglich war, kommt es somit nicht an (zur Videovernehmung in der Tschechischen Republik s. im übrigen BGH, Beschluß vom 23. März 2000 - 1 StR 657/99: die Tschechische Republik sieht sich derzeit noch nicht in der Lage, solche Rechtshilfe zu leisten). - BGH, 05.02.2002 - 3 StR 482/01
Beweisantrag (Beweisermittlungsantrag ins Blaue hinein; Scheinbeweisantrag; …
eine audiovisuelle Vernehmung nach § 247 a Satz 1 Halbs. 2, § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu erwägen, wird auf die Entscheidungen BGHSt 45, 188 und BGH NStZ 2000, 385 hingewiesen.
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