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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3724
BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97 (https://dejure.org/1997,3724)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1997 - 1 StR 659/97 (https://dejure.org/1997,3724)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 1 StR 659/97 (https://dejure.org/1997,3724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 55 ; StPO § 353, § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen …

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (…vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16;… BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).

    Ergänzende und aufrechterhaltene Feststellungen müssen für die eigenen Strafzumessungserwägungen ein einheitliches und widerspruchsfreies Ganzes bilden (BGHSt 24, 274, 275).

  • BGH, 18.05.1988 - 2 StR 166/88
    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (…vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16; BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).

    Im Bereich der Strafzumessungserwägungen kann eine Bezugnahme auf frühere Strafzumessungserwägungen nicht hingenommen werden (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 9), weil damit die Bedeutung der Strafzumessung verkannt würde und der neuerkennende Strafrichter seiner Pflicht, selbständige, eigene Erwägungen anzustellen, welche Strafe gerechtfertigt ist, nicht nachkommt.

  • BGH, 13.05.1997 - 1 StR 130/97

    Scheitern einer möglichen Gesamtstrafenbildung an bereits vollstreckter, …

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In den Gründen seines Beschlusses (1 StR 130/97) hatte der Senat unter Hinweis auf sein Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - ausgeführt, der Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung sei auch dann anzuwenden, wenn eine im Ausland und eine im Inland begangene Straftat jedenfalls vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können.

    An sich war eine Bezugnahme auf die im Urteil vom 16. Dezember 1996 niedergelegten Feststellungen zum Strafausspruch nach der Senatsentscheidung vom 13. Mai 1997 - 1 StR 130/97 - hier zulässig und geboten, weil die Feststellungen zum Strafausspruch im vorgenannten Urteil nicht aufgehoben worden waren und darauf hingewiesen wurde, daß ergänzende Feststellungen möglich seien.

  • BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    Bei einer solchen Sachlage ist es erforderlich, daß der Tatrichter einen angemessenen Härteausgleich vornimmt und dies auch den Urteilsgründen zu entnehmen ist (BGHSt 31, 102, 103) [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82].
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat); …

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In den Gründen seines Beschlusses (1 StR 130/97) hatte der Senat unter Hinweis auf sein Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt - ausgeführt, der Rechtsgedanke des Härteausgleichs bei Unmöglichkeit nachträglicher Gesamtstrafenbildung sei auch dann anzuwenden, wenn eine im Ausland und eine im Inland begangene Straftat jedenfalls vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können.
  • BGH, 02.03.1977 - 3 StR 18/77

    Anforderungen an die Strafzumessung - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen …

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (…vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16;… BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95

    Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16;… BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues …

    Auszug aus BGH, 30.10.1997 - 1 StR 659/97
    In der unzulässigen Bezugnahme auf den durch die Vernehmung des Zeugen R. gewonnenen Inhalt der Strafzumessungserwägungen der 1. Strafkammer in ihrem Urteil vom 16. Dezember 1996 liegt ein Sachmangel, der zur Aufhebung nötigt (vgl. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16;… BGHR StGB § 46 Begründung 9; BGH NJW 1977, 1247; BGHSt 24, 274, 275).
  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen …

    Rn. 12 3. Der Bundesgerichtshof hat zwar den Rechtsgedanken des Härteausgleichs auf Fälle übertragen, bei denen die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können (BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 - Tz. 5).
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen: …

    Im Ergebnis das gleiche gilt im Falle der Verurteilung des Angeklagten durch ein ausländisches Gericht, soweit hypothetisch eine Aburteilung der Auslandstat auch im Inland nach deutschem Recht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134; Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 StR 659/97, NStZ-RR 1998, 204; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99, NStZ-RR 2000, 105; Urteil vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07, NStZ 2008, 709, 710; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677, 2678;… Fischer StGB, 61. Aufl., § 55 Rn. 21b mwN).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche …

    Der Bundesgerichtshof hat es allerdings für notwendig erachtet, auch auf diese Fälle den Rechtsgedanken des Härteausgleichs zu übertragen, wenn die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können ( BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 [richtig: 2 BvR 1532/07 - d. Red.] - Tz. 5).
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