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| BGH, 07.12.1954 - 1 StR 663/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- RG, 26.04.1932 - I 272/32
1. Muß der Richter, der Blutentnahmen zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung …
Auszug aus BGH, 07.12.1954 - 1 StR 663/54
Eine Belehrungspflicht besteht - anders als im Falle des § 52 StPO - nicht (RGSt 54, 39; 66, 273, 275); das Gericht ist nicht verpflichtet, ein berufliches Schweigegebot von Amts wegen zu beachten. - RG, 03.11.1919 - I 418/19
Berechtigung des Geistlichen zur Zeugnisverweigerung.
- BGH, 20.05.1980 - 1 StR 177/80
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
- BGH, 12.12.1967 - 1 StR 507/67
Verurteilung wegen einfacher Brandstiftung - Belehrung eines Zeugen
Eine solche Belehrungspflicht besteht gegenüber den Angehörigen der in § 53 StPO genannten Berufe nicht RGSt 54, 39; 66, 273, 275; BGH Urteil vom 29. Oktober 1957 - 5 StR 388/57 -, mitgeteilt von Dallinger MDR 1958, 14; Urteil vom 7. Dezember 1954 - 1 StR 663/54).
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