Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1987 - 1 StR 673/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grenzwert für das Vorliegen einer nicht geringen Menge Heroin - Erfordernis des Treffens näherer Feststellungen über den Wirkstoffgehalt des betreffenden Heroins zur Bestimmung des für die Strafzumessung maßgeblichen Schuldumfangs
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Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83
Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 673/86
Es liegt auf der Hand, daß die eingeführte Menge weit über dem Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG lag, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mindestens 1, 5 g Heroinhydrochlorid beträgt (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 673/86
Die sich hieraus ergebende Härte hätte bei der Strafzumessung in vorliegender Sache ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]. - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 673/86
Die sich hieraus ergebende Härte hätte bei der Strafzumessung in vorliegender Sache ausgeglichen werden müssen (vgl. BGHSt 31, 102, 103 [BGH 29.07.1982 - 4 StR 75/82]; 33, 131, 132) [BGH 23.01.1985 - 1 StR 645/84]. - BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei …
Auszug aus BGH, 15.01.1987 - 1 StR 673/86
Dieser Pflicht war der Tatrichter nicht dadurch enthoben, daß das Betäubungsmittel für eine Untersuchung nicht zur Verfügung stand (BGH StV 1982, 207; 1983, 241/242;… vgl. Körner BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 619/620 m. w. Nachw.). - BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81
Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung …
- BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88
Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung - …
Von genaueren Feststellungen darf nur insoweit abgesehen werden, als sich dem Urteil der Mindestschuldumfang auch ohne Angabe der Zahl der Einzelakte entnehmen läßt oder wenn die Tatzeit genau festliegt, deshalb Zweifel an der Rechtskraftwirkung nicht auftreten können, und es ausgeschlossen ist, daß eine genauere Angabe der Zahl der Einzelakte und der Rauschgiftmenge das Strafmaß zugunsten des Angeklagten beeinflussen kann (vgl. BGH, Strafverteidiger 1981, 542; BGH, Beschlüsse vom 30. November 1983 - 2 StR 697/83; 16. Januar 1986 - 4 StR 667/85 und 15. Januar 1987 - 1 StR 673/86).
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