Rechtsprechung
| BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung bei Vorenthaltung von Zollgut gegenüber der zollamtlichen Überwachung - Absicht der bloßen Durchführung der Spirituosen durch Deutschland - Absicht der Hinterziehung anfallender Abgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64
Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz
Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78
Die Vorschrift des § 370 AO ist eine Blankettbestimmung (BGHSt 20, 177, 180; BGH, Urteil vom 15. April 1975 - 1 StR 74/75 -); sie bildet nicht allein den gesetzlichen Tatbestand der Steuerhinterziehung, sondern nimmt alle Merkmale auf, an die das einzelne Steuergesetz die von ihm angeordnete Steuerpflicht knüpft. - BGH, 21.01.1964 - 1 StR 455/63
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Hinterziehung von …
Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78
§ 370 AO schützt nicht die Steuerhoheit insgesamt, sondern das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen bestimmter einzelner Steuern (BGH, Urteil vom 21. Januar 1964 - 1 StR 455/63 - im Anschluß an RGSt 59, 258, 262; 72, 184, 186; RG JW 1936, 1677 Nr. 16;… sowie Hübschmann/Spitaler § 370 AO Rdn. 113). - RG, 23.05.1938 - 3 D 257/38
Ein Erlaß des RFM., der Befreiung von der erhöhten Biersteuer (Art. V Abs. 1 Ges. …
Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78
§ 370 AO schützt nicht die Steuerhoheit insgesamt, sondern das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen bestimmter einzelner Steuern (BGH, Urteil vom 21. Januar 1964 - 1 StR 455/63 - im Anschluß an RGSt 59, 258, 262; 72, 184, 186; RG JW 1936, 1677 Nr. 16;… sowie Hübschmann/Spitaler § 370 AO Rdn. 113). - RG, 16.06.1925 - I 188/25
1. Inwiefern muß der Strafrichter nach § 433 der Reichsabgabenordnung die …
Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78
§ 370 AO schützt nicht die Steuerhoheit insgesamt, sondern das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen bestimmter einzelner Steuern (BGH, Urteil vom 21. Januar 1964 - 1 StR 455/63 - im Anschluß an RGSt 59, 258, 262; 72, 184, 186; RG JW 1936, 1677 Nr. 16;… sowie Hübschmann/Spitaler § 370 AO Rdn. 113). - BGH, 15.04.1975 - 1 StR 74/75
Strafbarkeit wegen der gewerbsmäßigen Verkürzung von Eingangsabgaben - …
Auszug aus BGH, 20.03.1979 - 1 StR 677/78
Die Vorschrift des § 370 AO ist eine Blankettbestimmung (BGHSt 20, 177, 180; BGH, Urteil vom 15. April 1975 - 1 StR 74/75 -); sie bildet nicht allein den gesetzlichen Tatbestand der Steuerhinterziehung, sondern nimmt alle Merkmale auf, an die das einzelne Steuergesetz die von ihm angeordnete Steuerpflicht knüpft.
- BGH, 01.02.1989 - 3 StR 179/88
Schutzzweck des § 370 Abgabenordnung - Konkurrenzverhältnis zwischen dem …
§ 370 AO schützt das öffentliche Interesse am rechtzeitigen und vollständigen Aufkommen bestimmter einzelner Steuern (vgl. BGH ZfZ 1958, 145, 147; BGH, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 StR 677/78; RGSt 59, 258, 262;… vgl. auch Hübner a.a.O. Rdn. 9 m.w.N. zu § 370 AO). - BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
Bankrott als mitbestrafte Nachtat der Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für …
Während das mit der Bankrotthandlung verletzte Rechtsgut im Schutz der Gläubigergesamtheit (vgl. BGHSt 28, 371, 373 [BGH 04.04.1979 - 3 StR 488/78];… Samson in SK vor § 283 StGB Rdn. 3; Maurach/Schroeder BT 1. Halbb. § 43 I 3) und in Teilen des Schrifttums - darüber hinaus - des gesamtwirtschaftlichen Vermögens (Lackner § 283 Anm. 1;… Schönke-Schröder-Stree vor § 283 Rdn. 2; Schlüchter JR 1979, 515), jedenfalls des Vermögens der Kreditwirtschaft (…Tiedemann in LK vor § 283 Rdn. 51;… Dreher/Tröndle vor § 283 Rdn. 3), gesehen wird, richtet sich der in der Abgabe falscher Steuererklärungen liegende Angriff gegen den Anspruch des einzelnen Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer ( BGH, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 StR 677/78; RGSt 59, 258, 262;… Kohlmann, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 280;… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler § 370 AO Rdn. 9;… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 10 b). - BFH, 24.08.1993 - VII B 203/92
Anwendung des in dubio pro reo Grundsatzes im finanzgerichtlichen Verfahren
Es war insoweit nicht erforderlich, daß der Antragsteller die tatsächliche Höhe der verkürzten Abgaben kannte; die Kenntnis über die für eine Verkürzung der in Betracht kommenden Steuerarten - hier der Eingangsabgaben - reicht aus (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 20. März 1979 1 StR 677/78, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung, § 370, Rechtsspruch 9).
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