Rechtsprechung
| BGH, 12.08.1975 - 1 StR 680/74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,5961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Versagung des rechtlichen Gehörs durch fehlende Berücksichtigung der vom Angeklagten zu Protokoll der Geschäftsstelle angebrachten Revisionsbegründung - Nachholung der Anhörung des Beschwerdeführers
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
Auszug aus BGH, 12.08.1975 - 1 StR 680/74
Die hierdurch bewirkte - teilweise - Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen, als er in der genannten Revisionsbegründung Verfahrensrügen geltend gemacht hatte (BVerfGE 33, 192; vgl. auch BGHSt 23, 102, 103). - BGH, 13.08.1969 - 1 StR 124/69
Wegfall eines Angriffs des Beschlusses § 349 Abs. 2 StPO gemäß § 33 a StPO wegen …
Auszug aus BGH, 12.08.1975 - 1 StR 680/74
Die hierdurch bewirkte - teilweise - Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen, als er in der genannten Revisionsbegründung Verfahrensrügen geltend gemacht hatte (BVerfGE 33, 192; vgl. auch BGHSt 23, 102, 103).
- BGH, 03.04.1990 - 5 StR 591/89
Nachholung des rechtlichen Gehörs wegen fehlender Zustellung des Antrags des …
Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen Antrag vom 1. März 1990 nachzuholen (BGH Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] -). - BGH, 02.03.1989 - 4 StR 346/88
Nachholung einer Anhörung ohne Vorlage eines entprechenden Antrags in der …
Nachdem nunmehr feststeht, daß der Antrag tatsächlich gestellt worden und lediglich eine Bezugnahme im Protokoll auf die betreffende Anlage unterblieben ist, erschien es in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO geboten, die Anhörung des Beschwerdeführers insoweit nachzuholen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634/635; vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77 - und vom 18. Juli 1978 - 5 StR 326/78, mitgeteilt bei Holtz MDR 1979, 108 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]). - BGH, 18.07.1978 - 5 StR 326/78
Nachholung der Anhörung bei unverschuldet versäumter Gegenerklärung
Die hierdurch bewirkte Versagung des rechtlichen Gehörs rechtfertigt es, in entsprechender Anwendung des § 33 a StPO die Anhörung des Beschwerdeführers auf seinen inzwischen gestellten Antrag vom 26. Juni 1978 nachzuholen (BGH Beschluß vom 12. August 1975 - 1 StR 680/74, mitgeteilt bei Holtz MDR 1976, 634; Beschluß vom 20. Oktober 1977 - 3 StR 233/77).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.