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Rechtsprechung
   BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2910
BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,2910)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1995 - 1 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,2910)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95 (https://dejure.org/1995,2910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafverschärfung - Angemessene Verteidigung - Strafänderung - Strafzumessung - Verhalten des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 ; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 633
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 184/89

    Strafzumessung - Straferhöhung - Leugnen der Tatbeteiligung - Mittäter - …

    Auszug aus BGH, 21.04.1995 - 1 StR 69/95
    Diesen Gesichtspunkt erkennbar in die Erwägungen einzubeziehen, war hier um so eher geboten, als Umstände, die die Einlassung des Angeklagten als eine besonders herabwürdigende Verleumdung von W. erscheinen lassen könnten (vgl. BGH StV 1989, 388), bisher nicht festgestellt sind.
  • BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14

    Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen …

    Nach diesen Maßstäben hat die Schwurgerichtskammer die von Seiten des Angeklagten erfolgte Falschbezichtigung seines Sohnes auch eingedenk des dem Tatgericht in diesem Bereich zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, StV 1995, 633, 634;… LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 mwN) zu Unrecht als zulässiges Verteidigungsverhalten gewertet und daher nicht in seine Schuldschwereabwägung eingestellt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721; Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463;… LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.).

  • BGH, 08.07.2025 - 6 StR 224/25

    Strafzumessung (Grundsätze der Strafzumessung: Umstände, persönliche Schuld, …

    Rn. 4 b) Diese Wertung der Strafkammer lässt besorgen, dass sie der Wahrnehmung des Rechts des Angeklagten, sich umfassend zu verteidigen, rechtsfehlerhaft zu enge Grenzen gesetzt und damit den ihr grundsätzlich zustehenden Beurteilungsspielraum (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14, NStZ 2014, 511; Beschluss vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, StV 1995, 633, 634) überschritten hat.

    Rn. 6 Das Prozessverhalten eines Angeklagten gegenüber Zeugen und Mitangeklagten kann als Nachtatverhalten gemäß § 46 Abs. 2 StGB dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und deshalb Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulässt (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 1990 - 3 StR 85/90, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 8; vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, StV 1995, 633, 634; vom 7. März 2001 - 2 StR 21/01, NStZ 2001, 419, 420; vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21;… ferner Aselmann, Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit, 2004, S. 281 ff. mwN).

    Dabei gilt im Grundsatz, dass ein Angeklagter im Rahmen seiner Verteidigung einen Belastungszeugen als unglaubwürdig hinstellen darf, ohne für den Fall des Misserfolgs schon deshalb eine schärfere Bestrafung befürchten zu müssen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. September 1984 - 3 StR 333/84, StV 1985, 146, 147;… vom 9. September 1987 - 3 StR 307/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 1;… vom 3. August 1994 - 2 StR 161/94, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 14; Beschluss vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, StV 1995, 633, 634).

  • BGH, 22.03.2007 - 4 StR 60/07

    Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung zulässigen …

    Ein solcher Umstand kann - wovon ersichtlich die Strafkammer ausgegangen ist - auch darin gesehen werden, dass der die Tat leugnende Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH StV 1995, 633, 634).
  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft; …

    des Angeklagten zulassen (vgl. nur BGH StV 1995, 633;… BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 5, 8).
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 338/96

    Versäumung der Frist zur Begründung der Revision - Anforderungen an die …

    Im Einzelfall hat der Tatrichter insoweit einen Beurteilungsspielraum, in den das Revisionsgericht dann nicht eingreifen kann, wenn - auf der Grundlage nicht zu beanstandender Feststellungen - ein zutreffender rechtlicher Maßstab zugrundegelegt ist (vgl. BGH StV 1995, 633, 634 m.w.Nachw. zu der vergleichbaren Frage der Bewertung von Prozeßverhalten).
  • BGH, 28.11.2000 - 4 StR 488/00

    Verteidigungsverhalten des Angeklagten und Strafzumessung

    Allerdings können Zeugen und Mittäter betreffende Angaben strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreiten und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Einstellung des Angeklagten zulassen (st. Rspr., vgl. BGH StV 1995, 633; BGH NStZ-RR 1999, 328, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.09.2011 - 2 StR 277/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens

    Soweit die Schwurgerichtskammer darauf abgestellt hat, dass der Angeklagte in dem Brief sogar Vorwürfe gegen die Geschädigte formuliert habe, stellen diese - "egal, was mir I. angetan, gedacht und geplant" hat (UA S. 18) - keine Umstände dar, die das Verhalten des Angeklagten als eine besonders herabwürdigende Verleumdung des Tatopfers erscheinen lassen und deshalb strafschärfend berücksichtigt werden könnten (vgl. BGH NStZ 1995, 78; StV 1995, 633).
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 531/96

    Anforderungen an die Beweiswürdigung - Bestehen durchgreifender Bedenken gegen …

    Auch hätte eine solche Beweiswürdigung näherer Erläuterung bedurft, die eine Differenzierung erst einsichtig gemacht hätte (vgl. für die Würdigung von Zeugenaussagen BGH, Beschl. vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95 - in StV 1995, 633 insofern nicht abgedruckt; ebenso für die Würdigung der Einlassung von Angeklagten Niemöller StV 1984, 431, 438 m.w. Nachw.;… für Aussagen von Mitangeklagten kann insofern nichts anderes gelten, vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 261 Rdn. 71).
  • BGH, 07.11.1995 - 1 StR 657/95

    Strafschärfung - Rechtskraft des Urteils - Bestreitern der Tat

    Die Revision des Angeklagten gegen dieses Urteil war zum Schuldspruch erfolglos geblieben, führte jedoch zur Aufhebung des Strafausspruchs (Senatsbeschluß vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95).
  • LG Duisburg, 01.06.2023 - 35 Ks 4/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Angeklagten ein (Nachtat-)Verhalten gegenüber Dritten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn die Angeklagte eine völlig unschuldige Person der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73; BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95; BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07).
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