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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2019 - 1 StR 692/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12209
BGH, 26.02.2019 - 1 StR 692/18 (https://dejure.org/2019,12209)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2019 - 1 StR 692/18 (https://dejure.org/2019,12209)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - 1 StR 692/18 (https://dejure.org/2019,12209)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung gegen einen Jugendlichen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 31 Abs. 2, Abs. 3 JGG, § 31 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 31 Abs. 3 JGG, § 31 Abs. 2 JGG, § 55 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Fehlende Einbeziehung einer Vorahndung in die Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Fehlende Einbeziehung einer Vorahndung in die Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04

    Kein die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von …

    Auszug aus BGH, 26.02.2019 - 1 StR 692/18
    Da bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 JGG - anders als bei der Anwendung des § 55 StGB - nicht lediglich die frühere Ahndung einzubeziehen, sondern eine neue, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für sämtliche Taten vorzunehmen ist (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90, 91 f.), kann der Senat diese vom Tatrichter zu treffende Ermessensentscheidung nicht selbst treffen.
  • BGH, 21.11.2023 - 4 StR 352/23

    Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: Darstellung in den …

    d) Bei der Anwendung des § 31 Abs. 2 JGG ist nicht lediglich die frühere Ahndung einzubeziehen, sondern eine neue, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für sämtliche Taten vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 1 StR 692/18 Rn. 5 mwN).
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