Rechtsprechung
| BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Totschlags - Einziehung einer Pistole samt Munition - Anforderungen an die Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 213
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68
Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84
Wenn er "nicht die unbedingte Gewißheit besitzt, daß seine Sachkunde ausreicht", darf er sich mit ihr nicht begnügen; in Grenzfällen ist eher ein Zuviel als ein Zuwenig zu tun (vgl. BGHSt 23, 8, 12). - BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76
Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind, oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 686/82). - BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61
Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …
Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind, oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 686/82).
- BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78
Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen - …
Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84
Doch sind an ihre Wiedergabe höhere Anforderungen zu stellen, wenn sich die erkannte Strafe wie hier dem zulässigen Höchstmaß nähert (vgl. BGH MDR 1954, 495, 496; Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78; Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83). - BGH, 15.02.1984 - 2 StR 347/83
Anforderungen an die Strafzumessungserwägungen bei hoher Ausschöpfung des …
Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84
Doch sind an ihre Wiedergabe höhere Anforderungen zu stellen, wenn sich die erkannte Strafe wie hier dem zulässigen Höchstmaß nähert (vgl. BGH MDR 1954, 495, 496; Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78; Urteil vom 15. Februar 1984 - 2 StR 347/83). - BGH, 24.02.1983 - 4 StR 686/82
Überprüfbarkeit der Strafzumessung durch das Berufungsgericht - Gerechter …
Auszug aus BGH, 23.01.1985 - 1 StR 692/84
Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind, oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; BGH, Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 686/82).
- BGH, 27.10.1994 - 1 StR 597/94
Tatsachen - Sachaufklärung - Sachverständiger
Stellt das Gericht - wie hier - auf Umstände ab, die dem gehörten Sachverständigen unbekannt waren und zu denen sich dieser deshalb nicht äußern konnte, so ist es grundsätzlich im Interesse einer umfassenden Sachaufklärung verpflichtet, dem Sachverständigen Gelegenheit zu geben, sich mit den abweichenden Anknüpfungstatsachen auseinanderzusetzen und sie in seine Begutachtung einzubeziehen (vgl. BGH, Urt. vom 23. Januar 1985 - 1 StR 692/84; BGH StV 1984, 231; BGH NStZ 1985, 421). - BGH, 13.03.1985 - 3 StR 8/85
Pflicht des Richters zur Anleitung eines Sachverständigen anhand der …
In einem Fall, in dem das Gericht auf einer abweichenden Tatsachengrundlage zu einem anderen Ergebnis als der Sachverständige kommt, muß diesem vielmehr Gelegenheit gegeben werden, sich mit den vom Gericht festgestellten Anknüpfungstatsachen auseinanderzusetzen und sie in seine Beurteilung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 692/84). - BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86
Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen …
Den erhöhten Anforderungen an die Wiedergabe der für die Strafzumessung bestimmenden Umstände, die bei einer wenig unter der Höchststrafe liegenden Freiheitsstrafe zu stellen sind (BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 692/84 -), ist Genüge getan. - BGH, 17.12.1991 - 1 StR 506/91
Tatrichter - Gleiches Schuldunrecht - Mittäterschaft - Einfuhr von Heroin - …
Im Hinblick auf die ohnehin gebotene Aufhebung des Strafausspruchs braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die die Freiheitsstrafe von elf Jahren betreffenden Strafzumessungserwägungen, die weniger als fünf Zeilen der Urteilsgründe umfassen, wobei in mehr als drei Zeilen strafmildernde Gesichtspunkte aufgeführt sind, den Anforderungen an die Begründung sehr hoher Freiheitsstrafen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 13; BGH, Urt. vom 22. Januar 1985 - 1 StR 692/84; Hanack JZ 1973, 727, 728;… Hürxthal in KK 2. Aufl. 267 Rdn. 25 jeweils m.w.Nachw.) noch gerecht werden. - BGH, 13.03.1985 - 5 StR 8/85 In einem Fall, in dem das Gericht auf einer abweichenden Tatsachengrundlage zu einem anderen Ergebnis als der Sachverständige kommt, muß diesem vielmehr Gelegenheit gegeben werden, sich mit den vom Gericht festgestellten Anknüpfungstatsachen auseinanderzusetzen und sie in seine Beurteilung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 692/84).
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