Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1954 - 1 StR 700/53 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,2299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- RG, 08.12.1885 - 2853/85
Ist die Annahme einer Idealkonkurrenz rechtsirrtümlich, wenn der Thäter den nach …
Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 1 StR 700/53
Der Revision ist lediglich zuzugeben, dass der Besitz der Armeepistole durch die Verurteilung wegen des Diebstahls dieser Waffe mit abgegolten ist; denn die Besitzverschaffung, also der Beginn des Besitzes, gehört zum Tatbestande des Diebstahls (vgl. RGSt 13, 145).
- BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
Rechtsmittel
In Wirklichkeit liegt Tateinheit vor; denn die Besitzverschaffung, also der Beginn des Besitzes an dem Diebeswerkzeug, ist durch den Diebstahl begründet worden (vgl RGSt 13, 145; BGH 1 StR 700/53 vom 27. April 1954). - BGH, 30.06.1982 - 3 StR 44/82
Tateinheit zwischen Erwerb einer Schußwaffe und einem späteren Waffenvergehen
Da der Angeklagte die Schußwaffe - anders als in den Fällen, die den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den Verfahren 2 StR 700/81 (Beschluß vom 26. März 1982, zum Abdruck in BGHSt bestimmt), 2 StR 657/81 (Urteil vom 21. April 1982) sowie 2 StR 641/81 (Urteil vom 31. März 1982) zugrundelagen - nicht alsbald nach dem Erwerb, sondern ersichtlich erst geraume Zeit später auf Grund neuen Willensentschlusses geführt hat, steht der Erwerb nicht in Tateinheit mit dem späteren Waffenvergehen, das seinerseits im Zusammenhang mit dem Tötungsverbrechen steht (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 1 StR 700/53, UA S. 3 unter Ziff. 3; Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 3 StR 342/80). - BGH, 23.09.1954 - 3 StR 424/54
Rechtsmittel
Die Annahme, dass der unbefugte Waffenbesitz gegenüber den drei Vergehen der Bedrohung eine selbständige Straftat im Sinne von § 74 StGB ist, unterliegt daher keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken (BGH 2 StR 303/52vom 11. Juli 1952, 1 StR 700/53 vom 27. April 1954; RGSt 59, 359 [361]). - BGH, 15.07.1954 - 1 StR 204/54
Rechtsmittel
Da sich hier der Besitz der Waffe in ihrem Führen erschöpft, ist anders als in dem Fall 1 StR 700/53 (Urteil vom 27. April 1954), ein selbständiges Vergehen wegen des Waffenbesitzes nicht mehr gegeben.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.