Rechtsprechung
| BGH, 27.11.1984 - 1 StR 701/84 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,2238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Nichteinhaltung der Frist zur Urteilsabsetzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 184
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.04.2003 - 2 StR 513/02
Urteilsabsetzungsfrist (schriftliche Urteilsgründe; Arbeitsüberlastung; …
Rn. 2 Die Verfahrensrüge, das Urteil sei verspätet zu den Akten gebracht worden (§§ 275 Abs. 1, 338 Nr. 7 StPO), die auch die Staatsanwaltschaft erheben kann (…vgl. u.a. BGH, Urt. v. 30. Januar 2002 - 2 StR 504/01; BGH NStZ 1985, 184), greift durch. - BGH, 30.01.2002 - 2 StR 504/01
Urteilsabsetzungsfrist (unrichtige Berechnung und fehlerhafte Notierung der …
Rn. 4 Der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 7 StPO, der auch von der Staatsanwaltschaft geltend gemacht werden kann (vgl. BGH NStZ 1985, 184), führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils. - BGH, 12.04.1988 - 5 StR 94/88
Berechnung der Urteilsabsetzungsfrist
Eine solche Berechnung der Frist nach § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NStZ 1984, 466; NStZ 1985, 184; BGH Beschluß vom 11. Januar 1984 - 2 StR 598/83) und wird auch im Schrifttum überwiegend gebilligt (…Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 24. Aufl., § 275 StPO Rdn. 11;… Müller in KMR 7. Aufl., § 275 StPO Rdn. 22; Rieß NStZ 1987, 318). - BGH, 17.03.2026 - 1 StR 549/25 Rn. 2 Der Generalbundesanwalt hat in seiner Zuschrift zum Verstoß gegen die Urteilsabsetzungsfrist, an dessen Geltendmachung die Staatsanwaltschaft nicht nach § 339 StPO gehindert ist (…BGH, Urteile vom 9. April 2003 - 2 StR 513/02 Rn. 2, BGHR StPO § 275 Abs. 1 Satz 4 Umstand 5 mwN und vom 27. November 1984 - 1 StR 701/84 Rn. 4: Wahrung des objektiven Interesses daran, dass das Urteil den Inhalt der Beratung richtig und vollständig wiedergibt), zutreffend ausgeführt:.
- BGH, 24.09.1991 - 1 StR 480/91
Keine Strafmilderung bei früheren Alkoholdelikten
Die sehr ausführlichen Urteilsgründe geben Anlaß zum Hinweis auf die Ausführungen zur Urteilsabsetzung bei Meyer-Goßner in NStZ 1988, 529, 531 ff.; BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12; BGH, Beschl. vom 27. September 1990 - 1 StR 449/90.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.