Rechtsprechung
| BGH, 01.03.1988 - 1 StR 701/87 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Verneinung einer örtlichen Zuständigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 16
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 371
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.07.1962 - 4 StR 194/62
Örtliche und sachliche Zuständigkeit der Strafkammer bei einem Strafverfahren …
Auszug aus BGH, 01.03.1988 - 1 StR 701/87
Wird diese Entscheidung rechtskräftig, so entfaltet sie nämlich Sperrwirkung für die Zukunft in dem Sinne, daß wegen der Tat, für deren Aburteilung die Strafkammer sich für örtlich unzuständig erklärt hat, jedenfalls bei ihr keine Anklage mehr erhoben werden kann (vgl. BGHSt 18, 1, 5) [BGH 20.07.1962 - 4 StR 194/62].
- OLG Hamm, 20.01.2026 - 3 Ws 515/25
Gerichtsstand; Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft; Willkürkontrolle
Rn. 21 Es kann dahinstehen, ob die Verneinung der örtlichen Zuständigkeit voraussetzt, dass das Gericht unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuständig (so: BGH Urt. v. 01.03.1988 - 1 StR 701/87 - juris) und die Auswahlentscheidung der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht überprüfbar ist (BGH NStZ 2008, 695; KG Berlin, Beschl. v. 26.06.1997 - 1 AR 773/97 - juris;… wohl auch: Schmitt in: Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., Vor § 7 Rdn. 10), oder ob - wozu auch der Senat neigt - eine Verneinung der örtlichen Zuständigkeit durch ein Gericht auch dann möglich ist, wenn zwar ein gesetzlicher Gerichtsstand nach den §§ 7 ff. StPO vorliegt, es sich hierbei aber um einen von mehreren möglichen Gerichtsständen handelt und die Auswahlentscheidung der Staatsanwaltschaft ermessensfehlerhaft ist, was das Gericht überprüfen können soll (so etwa: OLG Hamm NStZ 1999, 16 f.;… Wesslau/Weisser SK-StPO, 5. Aufl., § 16 Rdn. 5).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.