Rechtsprechung
| BGH, 07.01.1992 - 1 StR 704/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kenntnis vom Fehlen einer Revisionsbegründung - Nicht gestellter Wiedereinsetzungsantrag zu Protokoll des Urkundsbeamten - Verwerfung der sachlichen Prüfung des Wiedereinsetzungsantrags wegen fehlender formaler Voraussetzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.08.2022 - 6 StR 268/22
Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
Die versäumte Handlung hat der Verteidiger frist- und formwirksam nachgeholt (§ 45 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 1992 - 1 StR 704/91, BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 11). - BGH, 17.11.1998 - 1 StR 552/98
Zueignungsabsicht
Demgemäß hätte sie - worauf sie in der Rechtsmittelbelehrung hingewiesen worden ist - innerhalb einer Woche, also bis zum 24. August 1998, selbst Wiedereinsetzung beantragen und durch Erklärung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die versäumte Revisionsbegründung nachholen (§ 45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 StPO) oder einen Verteidiger zur Abgabe der Revisionsbegründung in der genannten Frist veranlassen müssen (BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 11).
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