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Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,4676
BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74 (https://dejure.org/1975,4676)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1975 - 1 StR 706/74 (https://dejure.org/1975,4676)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 (https://dejure.org/1975,4676)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen der Strafaussetzung zur Bewährung

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74
    Die genannten Vorschriften greifen allerdings nicht nur dann ein, wenn eine Konfliktslage gegeben ist; es handelt sich aber um Ausnahmebestimmungen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 362).
  • BGH, 21.06.1972 - 3 StR 24/72

    Aussetzung höherer Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74
    Die genannten Vorschriften greifen allerdings nicht nur dann ein, wenn eine Konfliktslage gegeben ist; es handelt sich aber um Ausnahmebestimmungen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360, 362).
  • BGH, 11.11.1970 - 2 StR 486/70

    Möglichkeit der Strafaussetzung zur Bewährung im Rahmen einer 18 monatigen …

    Auszug aus BGH, 25.02.1975 - 1 StR 706/74
    Es handelt sich um gewöhnliche Strafmilderungsgründe, denen das Gewicht besonderer Umstände im Sinne der Ausnahmevorschrift ten der §§ 23 Abs. 2 StGB, 21 Abs. 2 JGG nicht beigemessen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1970 - 2 StR 486/70).
  • BGH, 11.11.1975 - 1 StR 565/75

    Strafaussetzung ohne Vorliegen einer Konfliktlage - Voraussetzungen einer …

    Mit dieser Begründung hatte der Senat in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - die Aussetzung zur Bewährung aufgehoben; er hatte ausgeführt, daß die besonderen Umstände in der Tat und in der Persönlichkeit der Täter bisher nicht dargelegt seien.
  • BGH, 22.10.1975 - 2 StR 432/75

    Voraussetzungen der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Bedeutung …

    Auch wenn eine Konfliktslage nicht gegeben war, können besondere Umstände im Sinne dieser Bestimmungen vorliegen (BGHSt 24, 3, 5; 24, 360; BGH, Urteile vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 - 30. April 1975 - 1 StR 103/75 - sowie vom 6. August 1975 - 2 StR 256/75 -).
  • BGH, 09.11.1976 - 5 StR 620/76

    Einmalige, an Rechtfertigungsgründen oder Schuldausschliessungsgründen …

    Das Bestehen einer einmaligen, an Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründe heranreichenden Konfliktslage ist nicht der einzige Anwendungsfall des § 23 Abs. 2 StGB a.F. (§ 56 Abs. 2 StGB) (Senatsurteil vom 23.9.1975 - 5 StR 424/75 - BGH Urteile vom 25.2.1975 - 1 StR 706/74 - und vom 22.10.1975 - 2 StR 432/75 -).
  • BGH, 31.03.1976 - 2 StR 789/75

    Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Zwar setzt die genannte Vorschrift nicht notwendig eine "Konfliktslage" voraus (BGH Urteil vom 25. Februar 1975 - 1 StR 706/74 -), wohl aber eine Ausnahmesituation, die an eine Konfliktslage heranreicht oder ihr vergleichbar ist und "Rechtfertigungs- oder Schuldausschließungsgründen nahekommt" (BGH Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 676/73 - vom 3. Juli 1975 - 4 StR 255/75 - und vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 432/75 -).
  • BGH, 06.08.1975 - 2 StR 256/75

    Bewertung der Umstände in der Persönlichkeit des Täters und der Tat bei einer …

    Auch im Zusammenhang mit der entsprechenden Regelung in § 56 Abs. 2 StGB hat der Bundesgerichtshof die Fälle einer Konfliktslage immer nur als besonders markante Beispiele, nicht als ausschließliche Möglichkeit für eine in diesem Sinne beachtliche Besonderheit der Tat angesprochen (BGHSt 25, 142; BGH Urt. vom 25.2.1975 - 1 StR 706/74 u. Urt. vom 30.4.1975 - 1 StR 103/75).
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