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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1975 - 1 StR 707/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8661
BGH, 13.02.1975 - 1 StR 707/74 (https://dejure.org/1975,8661)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1975 - 1 StR 707/74 (https://dejure.org/1975,8661)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1975 - 1 StR 707/74 (https://dejure.org/1975,8661)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Tatbestandes des § 259 Strafgesetzbuch (StGB) - Erhöhung des Schuldvorwurs durch die Missachtung der Warnfunktion der Strafe - Vorliegen einer kriminologischen Kontinuität als Voraussetzung für die Warnfunktion von verhängten Strafen

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 467/73

    Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Volltrunkenheit - Rüge der Verletzung förmlichen …

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 707/74
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Mißachtung der Warnfunktion der Strafe nach § 17 StGB a.F., § 48 StGB n.F. im allgemeinen nur bei kriminologischer Kontinuität zwischen früher abgeurteilten und jetzt zur Entscheidung stehenden neuen Verfehlungen zu einer Erhöhung des Schuldvorwurfs führt (BGH, Beschluß vom 28. Juli 1970 - 4 StR 215/70 bei Dallinger MDR 1971, 16; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 467/73).
  • BGH, 28.07.1970 - 4 StR 215/70

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall - Änderung des …

    Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 1 StR 707/74
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, daß die Mißachtung der Warnfunktion der Strafe nach § 17 StGB a.F., § 48 StGB n.F. im allgemeinen nur bei kriminologischer Kontinuität zwischen früher abgeurteilten und jetzt zur Entscheidung stehenden neuen Verfehlungen zu einer Erhöhung des Schuldvorwurfs führt (BGH, Beschluß vom 28. Juli 1970 - 4 StR 215/70 bei Dallinger MDR 1971, 16; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1973 - 1 StR 467/73).
  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 500/85

    Rechtliche Folgen einer Missachtung der durch eine frühere Verurteilung …

    Inwiefern zwischen der früher abgeurteilten Tat und den neuen Taten ein innerer Zusammenhang, eine kriminologische Kontinuität bestand mit der Folge, daß von der früheren Verurteilung im Hinblick auf eine erneute Tat eine Warnfunktion ausging, deren Mißachtung zu einer Erhöhung des Schuldvorwurfs führt (…vgl. BGH GA 1972, 78, 79; BGH, Urt. vom 13. Februar 1975 - 1 StR 707/74 - bei Dallinger MDR 1975, 541/542;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 48 Rdn. 11).
  • BGH, 15.06.1976 - 3 StR 197/76

    Kriminologischer Zusammenhang der Straftaten als Voraussetzung für die Bejahung …

    Zwischen der Verurteilung vom 7. Februar 1973 und der jetzigen Straftat besteht daher nicht der kriminologische Zusammenhang, der Voraussetzung für die Anwendung des § 48 StGB ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 707/74 - mitgeteilt bei Dallinger, MDR 1975, 541/542).
  • BGH, 13.10.1976 - 3 StR 368/76

    Wirkungen fehlender gerichtlicher Angaben zum Vorliegen von …

    Es erscheint nicht von vornherein zweifelsfrei, zwischen diesen, jeweils verschiedene Rechtsgüter verletzenden Straftaten einen inneren, kriminologisch faßbaren Zusammenhang anzunehmen (BGH Urteil vom 13. Februar 1975 - 1 StR 707/74 mit Nachweisen).".
  • BGH, 30.09.1975 - 1 StR 426/75

    Erhöhung des Schuldvorwurfs bei Mißachtung der Warnfunktion der Strafe - …

    Bei Verfehlungen ohne sichtbare innere Verwandtschaft, wie sie im vorliegenden Fall in Betracht zu ziehen sind - der Angeklagte ist bisher im wesentlichen nur wegen Diebstahls, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeugs, Hausfriedensbruchs und Widerstands, also weder wegen Raubes noch wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft - bedarf es dagegen einer zusätzlichen Begründung, welche die angenommenen Zusammenhänge verdeutlicht (BGH, Urteile vom 13. Februar 1975 - 1 StR 707/74 - und vom 8. Juli 1975 - 1 StR 247/75).
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