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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2193
BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77 (https://dejure.org/1978,2193)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1978 - 1 StR 714/77 (https://dejure.org/1978,2193)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 (https://dejure.org/1978,2193)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erwerb und Einfuhr von Betäubungsmitteln zwecks späteren Absatzes - Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft - Kriterien für das Vorliegen eines Täterwillens - Jugendstrafe von unbestimmter Dauer - Sollvorschrift des § 19 Abs. 2 S. 3 JGG (Jugendgerichtsgesetz)

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77
    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 74, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 47 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77
    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 74, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 47 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77
    Keine Bedenken bestehen gegen die Annahme von unerlaubtem Handeltreiben beim Mitangeklagten W.; Erwerb und Einfuhr von Betäubungsmitteln, die dem Zweck des späteren Absatzes dienen, sind nur unselbständige Teilakte des Handeltreibens (BGHSt 25, 290).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 574/59

    Einschleichen eines Diebes durch vorsichtiges Hineinkriechen in eine Wohnung …

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77
    Zwar kann das Gericht von der Sollvorschrift des § 19 Abs. 2 Satz 3 JGG aus rechtlich beachtlichen und billigenswerten Gründen abweichen (BGHSt 14, 198, 200, 201).
  • BGH, 17.03.1977 - 1 StR 39/77

    Voraussetzungen der Mittäterschaft - Rechtliche Bedeutung eines eine …

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77
    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 74, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 47 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme - Voraussetzungen eines …

    Auszug aus BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77
    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 74, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77; Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 47 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55] ; 14, 123, 129 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59] ; 18, 87, 89 [BGH 19.10.1962 - 9 StE 4/62] /90;… BGH GA 1974, 370, 371;Urt. vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - bei Liemersdorf/Miebach MDR 1979, 982;Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80;… Körner a.a.O. § 29 Rdn. 76 - 80).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …

    Im Urteil des 1. Strafsenats vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - war der Angeklagte als Fahrer des Rauschgifthändlers tätig geworden, den er zweimal nach Amsterdam und zurück gefahren hatte.
  • BGH, 25.04.1978 - 1 StR 78/78

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit …

    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75, vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77 - und vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77).

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder doch wenigstens dem Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH, Urteil vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 -, ebenfalls für ein Rauschgiftgeschäft).

  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79

    Fehlende Verbescheidung von Beweisanträgen - Auslegung des Begriffs des …

    Ob ein Beteiligter als Mittäter oder als Gehilfe zu betrachten ist, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 -, vom 17. März 1977 - 1 StR 714/77 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).
  • BGH, 18.09.1979 - 1 StR 384/79

    Begriff des Handeltreibens - Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

    Ob ein Beteiligter dieses enge Verhältnis zur Tat haben will, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12, 13;… BGH GA 74, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 - und vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77 - und vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 47 Anm. 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.12.1978 - 1 StR 610/78

    Problematik der gemeinschaftlicher Geldfälschung - Verurteilung wegen …

    Ob der Wille des Angeklagten darauf gerichtet war, seinen Tatbeitrag nicht bloß als Förderung fremden Tuns, sondern auch als Teil der Tätigkeit der anderen mit der Folge erscheinen zu lassen, daß umgekehrt auch die Tätigkeit der anderen eine Ergänzung des eigenen Tatanteils bildet, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 17. März 1977 - 1 StR 39/77 -, vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78).
  • BGH, 19.05.1983 - 1 StR 90/83

    Vorliegen eines mittäterschaftlichen Handelns - Entgeltinteresse unabhängig vom …

    Dem tritt der Senat bei (vgl. BGH NJW 1979, 1259/1260; Urteile vom 17. Januar 1978 - 1 StR 714/77 -, vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 - und vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 - sowie Beschl. vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80).
  • LG Stuttgart, 15.02.1982 - IX Ks 5/81

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden in mehreren Orten während des …

    Bei dieser für die Abgrenzung zwischen (Mit-)Täterschaft und Beihilfe entscheidenden Abwägung (vgl. hierzu BGHSt 28, 346, 348 f.; BGH 1 StR 714/77, Urteil vom 17.1.1978) hat das Gericht insbesondere den Grad seines eigenen Interesses am Erfolg der Taten, die Beherrschung des Ob und Wie des Geschehensablaufs, bzw. den Willen hierzu, sowie den Umfang seiner Tatbeteiligung beachtet und seine Persönlichkeitsstruktur gewürdigt.
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