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| BGH, 17.12.1996 - 1 StR 714/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Revision auf die Anordnung des Vorwegvollzugs - Rechtfertigung der vom Regelfall abweichende Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.08.1987 - 1 StR 229/87
Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel
Auszug aus BGH, 17.12.1996 - 1 StR 714/96
Insoweit müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte dargelegt werden, die erkennen lassen, worin die Gefährdung des Maßregelvollzugs durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich bei dem betroffenen Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; BGH JR 1988, 378, 379 mit Anmerkung Hanack a.a.O.). - BGH, 25.07.1985 - 1 StR 285/85
Vorwegvollzug einer langen Freiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 17.12.1996 - 1 StR 714/96
Zwar kann bei der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt die Umkehrung der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positiven Auswirkungen des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041). - BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86
Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der …
Auszug aus BGH, 17.12.1996 - 1 StR 714/96
Insoweit müssen jedoch konkrete Anhaltspunkte dargelegt werden, die erkennen lassen, worin die Gefährdung des Maßregelvollzugs durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich bei dem betroffenen Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428;… BGH JR 1988, 378, 379 mit Anmerkung Hanack a.a.O.).
- BGH, 04.03.1998 - 2 StR 680/97
Zulässigkeit der Anordnung eines Vorwegentzugs
Ein Vorwegvollzug kann zwar grundsätzlich auch damit gerechtfertigt werden, daß der Entlassung in die Freiheit die Behandlung nach § 64 StGB unmittelbar vorausgehen sollte, weil ein sich anschließender Strafvollzug die positive Auswirkung des Maßregelvollzugs wieder gefährden würde (BGH MDR 1985, 1041; BGH, Beschl. vom 17. Dezember 1996 - 1 StR 714/96).
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