Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1953 - 1 StR 725/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- RG, 28.05.1937 - 1 D 357/37
Wann ist die Tat i. S. des § 46 Nr. 2 StGB. entdeckt?
Auszug aus BGH, 20.02.1953 - 1 StR 725/52
Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob die Anwendbarkeit des § 46 Nr. 2 StGB schon daran scheitert, dass die Handlung von dem Kind notwendigerweise bereits entdeckt war (vgl. RGSt 26, 77 sowie RGSt 71, 242). - RG, 27.09.1894 - 2350/94
An welche Voraussetzung ist Straflosigkeit bei einem Versuche im Falle …
Auszug aus BGH, 20.02.1953 - 1 StR 725/52
Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob die Anwendbarkeit des § 46 Nr. 2 StGB schon daran scheitert, dass die Handlung von dem Kind notwendigerweise bereits entdeckt war (vgl. RGSt 26, 77 sowie RGSt 71, 242). - BGH, 12.03.1951 - 3 StR 48/51
Auszug aus BGH, 20.02.1953 - 1 StR 725/52
Das "Verleiten" setzt begrifflich ein Einwirken auf den Willen des Kindes voraus, und zwar mit dem Ziele, dass es die unzüchtige Handlung freiwillig vornehme (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. März 1951 - 3 StR 48/51).
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 554/71
Räuberische Erpressung und versuchte Unzucht mit Kindern - Anforderungen an die …
Daß die Kinder sich nicht nur unanständig, sondern unzüchtig verhalten hätten, wenn sie der Aufforderung des Angeklagten gefolgt wären, bedarf hier keiner näheren Ausführungen (vgl. BGH NJW 1951, 203; BGH, Urteil vom 20. Februar 1953 - 1 StR 725/52; BGHZ 17, 280 [BGH 18.05.1955 - I ZR 8/54]).Der Angeklagte hat schon damit seinen Willen durch eine Handlung betätigt, die der unmittelbaren Verwirklichung des ins Auge gefaßten Tatbestandsmerkmals der Verübung unzüchtiger Handlungen diente; daß die Kinder ihrerseits noch keine Anstalten getroffen hatten, dem Ansinnen des Angeklagten nachzukommen, war unerheblich (BGH, urteil vom 20. Februar 1953 - 1 StR 725/52).
- BGH, 15.12.1953 - 1 StR 538/53
Rechtsmittel
Die Ansicht der Strafkammer, dass in den wenigen Worten, die der Angeklagte zu seinem Neffen gesprochen hat, kein versuchtes "Verleiten" oder "Verfähren" liege, da dieses "eine gewisse Intensität" aufweisen müsse, ist nicht zu billigen (BGH in NJW 1953 S. 710 Nr. 16; 1 StR 725/52 vom 20. Februar 1952).
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