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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1566
BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79 (https://dejure.org/1980,1566)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1980 - 1 StR 730/79 (https://dejure.org/1980,1566)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1980 - 1 StR 730/79 (https://dejure.org/1980,1566)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Verbescheidung von Beweisanträgen - Auslegung des Begriffs des Handeltreibens - Grundsätze der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.04.1978 - 1 StR 78/78

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit …

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Danach ist es nicht erforderlich, daß die Tätigkeit zu eigenen Umsatzgeschäften führen soll; auch die eigennützige Förderung fremder Verkäufe, etwa durch Vermittlung potentieller Kunden oder durch Depothaltung wird von dem Begriff des Handeltreibens erfaßt (RG DJZ 1932, Sp. 808; RG JW 1933, 2772; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).

    Ob ein Beteiligter als Mittäter oder als Gehilfe zu betrachten ist, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 -, vom 17. März 1977 - 1 StR 714/77 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Ob ein Beteiligter als Mittäter oder als Gehilfe zu betrachten ist, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 -, vom 17. März 1977 - 1 StR 714/77 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige …

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Ob ein Beteiligter als Mittäter oder als Gehilfe zu betrachten ist, ist nach den gesamten Umständen, die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393, 396 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 16, 12, 13;… BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 -, vom 17. März 1977 - 1 StR 714/77 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Nach ständiger Rechtsprechung versteht man darunter jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, auch die nur gelegentliche oder einmalige, ebenso die bloße vermittelnde (BGHSt 6, 246 f; 25, 290 f).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2).
  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Nach ständiger Rechtsprechung versteht man darunter jede eigennützige, auf Umsatz gerichtete Tätigkeit, auch die nur gelegentliche oder einmalige, ebenso die bloße vermittelnde (BGHSt 6, 246 f; 25, 290 f).
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für …

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Danach ist es nicht erforderlich, daß die Tätigkeit zu eigenen Umsatzgeschäften führen soll; auch die eigennützige Förderung fremder Verkäufe, etwa durch Vermittlung potentieller Kunden oder durch Depothaltung wird von dem Begriff des Handeltreibens erfaßt (RG DJZ 1932, Sp. 808; RG JW 1933, 2772; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 232/78 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).
  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78

    Strafzumessung in Betäubungsmittelsachen

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Bei Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfall ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände in seine Prüfung einbezogen hat, mag er deren Vorliegen oder deren Auswirkungen auf die Strafhöhe auch im Ergebnis verneinen (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -, Urteil vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78 -).
  • BGH, 17.09.1975 - 3 StR 329/75

    Ausführlichkeit von Strafzumessungserwägungen bei Höchstmaß an Strafe

    Auszug aus BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79
    Bei Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfall ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände in seine Prüfung einbezogen hat, mag er deren Vorliegen oder deren Auswirkungen auf die Strafhöhe auch im Ergebnis verneinen (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -, Urteil vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78 -).
  • BGH, 25.11.1975 - 1 StR 662/75

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Teilnahme - Voraussetzungen eines …

  • BGH, 17.01.1978 - 1 StR 714/77

    Erwerb und Einfuhr von Betäubungsmitteln zwecks späteren Absatzes - Abgrenzung …

  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77

    Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe - …

  • RG, 20.10.1933 - 1 D 804/33
  • BGH, 17.12.1982 - 2 StR 619/82

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

    Bei der Verhängung der Höchststrafe müssen die Urteilsgründe im Regelfalle ergeben, daß der Tatrichter das Vorhandensein strafmildernder Umstände berücksichtigt hat (BGH, Beschluß vom 17. September 1975 - 3 StR 329/75 -, Urteile vom 4. April 1978 - 1 StR 48/78 - und vom 25. Januar 1980 - 1 StR 730/79 -).
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