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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.1980 - 1 StR 742/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,8030
BGH, 17.01.1980 - 1 StR 742/79 (https://dejure.org/1980,8030)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1980 - 1 StR 742/79 (https://dejure.org/1980,8030)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 (https://dejure.org/1980,8030)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafmilderung infolge einer unverschuldeten seelischen Verfassung

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 17.01.1980 - 1 StR 742/79
    Nach den Feststellungen können gerade die Umstände, die das Tatgericht veranlaßt haben, einen minder schweren Fall (§ 213 StGB - zweite Alternative) oder eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB zu verneinen ("Sinnlosigkeit des Motivs", "unbedingter Vernichtungswille", "erschütternde Gnadenlosigkeit und Gefühlslosigkeit" gegenüber dem Opfer), die Folge der unverschuldeten seelischen Verfassung des Angeklagten zur Tatzeit gewesen sein (vgl. BGHSt 16, 360, 364).
  • BGH, 26.03.1985 - 1 StR 110/85

    Abgrenzung zwischen Diebstahl und Unterschlagung, wenn dasTatopfer verstorben ist …

    Denn es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, eine erhebliche Verminderung "lediglich" des Hemmungsvermögens mildere die Schuld nicht so stark wie fehlende Unrechtseinsicht infolge herabgesetzter Einsichtsfähigkeit, jene sei also generell eine Schuldminderung minderen Grades (BGH, Beschl. vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - bei Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 21 Rdn. 4).

    Sie dürfen aber nicht als schulderhöhend und damit zur Kompensation der eingeschränkten Schuldfähigkeit verwertet werden, wenn sie gerade durch den psychischen Zustand bedingt sind, der die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit begründete (BVerfGE 50 5, 11 [BVerfG 25.10.1978 - 1 BvR 983/78]/12 unter Hinweis auf BGHSt 16, 360, 363/364; BGH StrVert 1981, 401; 1984, 202; BGH NStZ 1982, 200/201; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 14. Oktober 1980 - 1 StR 498/80; BGH, Urteile vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 680/80 - und vom 1. September 1982 - 2 StR 49/82).

  • BGH, 21.05.1981 - 4 StR 149/81

    'untergeladene' Gaspistole - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF, Wegnahme - Herausgabe

    Deshalb ist nicht auszuschließen, daß sie fehlerhaft ein Verhalten als bedenkenlos, dreist und kaltblütig strafschärfend gewertet hat, das Folge der mildernd berücksichtigten erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten war (vgl. BGHSt 16, 360, 373/364; Beschlüsse vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79 - und vom 23. März 1981 - 3 StR 89/81 - sowie Urteil vom 26. März 1981 - 4 StR 58/81).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 426/80

    Totschlag in Tateinheit mit Freiheitsberaubung mit Todesfolge in Abgrenzung zu …

    Umstände, welche die Folgen einer unverschuldeten abnormen seelischen Verfassung des Täters sind, dürfen aber weder straferhöhend berücksichtigt werden (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH, Beschluß vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79), noch können sie die Annahme eines Qualifikationstatbestandes mit höherer Strafandrohung begründen.
  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 87/86

    Geringere Gewichtung einer nach dem Zweifelssatz unterstellten erheblich …

    Denn es besteht kein Erfahrungssatz des Inhalts, eine erhebliche Verminderung "lediglich" des Hemmungsvermögens mildere die Schuld nicht so stark wie fehlende Unrechtseinsicht infolge herabgesetzter Einsichtsfähigkeit, jene sei also generell eine Schuldminderung mindes Grades (BGH NStZ 1985, 357, 358; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1980 - 1 StR 742/79;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 21 Rdn. 4).
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