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| BGH, 03.02.1981 - 1 StR 773/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungspflicht der die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
Auszug aus BGH, 03.02.1981 - 1 StR 773/80
Zwar ist das Gericht nach § 267 Abs. 3 StPO nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen darzulegen; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]). - BGH, 20.07.1976 - 1 StR 382/76
Anforderungen an die Aufzählung der strafmildernden und strafschärfenden Gründe …
Auszug aus BGH, 03.02.1981 - 1 StR 773/80
Derartige lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1976 - 1 StR 382/76 -).
- BGH, 16.07.1981 - 4 StR 358/81
Verdrängung von tatbestandlich verwirklichter sexueller Nötigung durch versuchte …
Denn ohne die Kenntnis der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld, noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit beurteilen (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80). - BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83
Bestimmung einer "nicht geringen Menge" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes …
Derartig lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH NJW 1976, 2230; BGH NStZ 1981, 389; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80). - BGH, 16.06.1983 - 2 StR 251/83
Unmögliche Beurteilung der Strafzumessungsgründe an Hand der lückenhaften …
Die lückenhaften Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80 und 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81).
- BGH, 07.09.1982 - 2 StR 267/82
Betäubungsmittelstrafrecht: Handeltreiben mit BtM-Imitaten, Strafzumessung
Es ist als Verstoß gegen das sachliche Recht anzusehen, wenn das Gericht entgegen der Vorschrift des § 46 Abs. 2 StGB für die Strafzumessung ausschließlich die Umstände der Tat verwertet und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters überhaupt nicht oder nur unzureichend behandelt (BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80). - BGH, 05.01.1984 - 1 StR 873/83 Derartig lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH NJW 1976, 2230; BGH NStZ 1981, 389; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80).
- BGH, 15.10.1981 - 1 StR 521/81
Anforderungen an die Beurteilung der Glaubwürdigkeit einer Hauptbelastungszeugin …
Es ermöglicht dem Revisionsgericht nicht die Prüfung, ob die Strafkammer die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 738/80; Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80; Beschluß vom 30. April 1981 - 1 StR 196/81; Beschluß vom 2. Juli 1981 - 1 StR 331/81).
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