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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,5877
BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77 (https://dejure.org/1978,5877)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1978 - 1 StR 775/77 (https://dejure.org/1978,5877)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - 1 StR 775/77 (https://dejure.org/1978,5877)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen versuchten Raubes - Notwehrrecht bei erst künftigem Angriff - Begriff des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs - Vorliegen eines Verteidigungswillens - Erforderlichkeit des vom Angeklagten gewählten Verteidigungsmittels

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 157/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Dafür sind folgende Gesichtspunkte maßgebend: Die Notwendigkeit einer Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene oder von einem Angriff unmittelbar Bedrohte im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH bei Dallinger MDR 1955, 649 = GA 1956, 49, Urteile vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).

    Der Angegriffene darf das Verteidigungsmittel wählen, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 551/75).

  • BGH, 25.01.1972 - 1 StR 628/71

    Beurteilung der Notwendigkeit eines Verteidigungsmittels nach "Kampflage" - …

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Dafür sind folgende Gesichtspunkte maßgebend: Die Notwendigkeit einer Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene oder von einem Angriff unmittelbar Bedrohte im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (…BGH bei Dallinger MDR 1955, 649 = GA 1956, 49, Urteile vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).

    Ein Irrtum darüber, daß auch ein weniger gefährliches Mittel genügt hätte, ist ein Irrtum über einen Tatumstand im Sinne des § 16 Abs. 1 StGB (…BGH GA 1969, 23, 24; Urteil vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).

  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 489/72
    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Zu den erforderlichen Verteidigungsmaßnahmen berechtigt nicht erst die Verletzungshandlung selbst, sondern bereits ein Verhalten des Gegners, das unmittelbar in eine Rechtsgutverletzung umschlagen kann, so daß durch das Hinausschieben der Abwehrhandlung entweder deren Erfolg gefährdet würde (BGH NJW 1973, 255 Nr. 12) oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müßte.
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, …

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Er schließt den Vorsatz aus und kann bei etwaiger Vermeidbarkeit nur zur Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung führen (BGHSt 3, 194, 196).
  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71

    Berücksichtigung mildernder Umstände im Strafausspruch (Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Neben ihm können auch andere Motive wie Haß, Wut oder Rache eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteile vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71; vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73).
  • BGH, 16.11.1976 - 1 StR 627/76

    Bedeutung des Verteidigungswillens im Rahmen der Notwehr - Wirkungen des …

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Weder ist im Rahmen des § 32 StGB der Gebrauch einer Waffe verboten, wenn der Angreifer unbewaffnet ist, noch ist eine Verhältnismäßigkeit zwischen dem gefährdeten und dem durch die Verteidigung verletzten Rechtsgut erforderlich, solange die Verletzung des Angreifers nicht außer jedem Verhältnis zu dem durch ihn drohenden Schaden steht und somit rechtsmißbräuchlich ist (…BGH GA 1968, 182, 183; BGH MDR 1977, 281).
  • BGH, 19.06.1973 - 1 StR 119/73

    Vorliegen der Voraussetzungen der rechtfertigenden Notwehr - Handeln auf Grund …

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Neben ihm können auch andere Motive wie Haß, Wut oder Rache eine Rolle spielen, wenn und solange sie den Zweck der Verteidigung nicht völlig in den Hintergrund drängen (BGH, Urteile vom 27. Juli 1971 - 1 StR 104/71; vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 551/75

    Notwendigkeit eines Verteidigungsmittels richtet sich nach der "Kampflage" - …

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Der Angegriffene darf das Verteidigungsmittel wählen, das die Gewißheit einer sofortigen und endgültigen Beseitigung der Gefahr gewährt (…BGH GA 1956, 49, 50; 1969, 23, 24; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 551/75).
  • BGH, 02.04.1963 - 1 StR 545/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.02.1978 - 1 StR 775/77
    Dafür sind folgende Gesichtspunkte maßgebend: Die Notwendigkeit einer Verteidigung ist nach der "Kampflage" zu beurteilen, in der sich der rechtswidrig Angegriffene oder von einem Angriff unmittelbar Bedrohte im Zeitpunkt seiner Verteidigung befindet (BGH bei Dallinger MDR 1955, 649 = GA 1956, 49, Urteile vom 2. April 1963 - 1 StR 545/62; vom 25. Januar 1972 - 1 StR 628/71).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 303/87

    Verteidigung nach einem selbst provozierten Angriff

    Für die Gegenwärtigkeit des Angriffs entscheidet nicht erst die Vornahme der Verletzungshandlung, sondern bereits der Zeitpunkt der durch den bevorstehenden Angriff geschaffenen bedrohlichen Lage (BGH MDR 1973, 237; BGH, Urteile vom 14. Februar 1978 - 1 StR 775/77 - und vom 20. Mai 1976 - 4 StR 671/75).
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