Rechtsprechung
| BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gleichartigkeit - Gleichartige Serienstraftaten - Unbestimmtheit der Anklageschrift - Urteilsfeststellung - Diebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1995, 342
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93
Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Schon bisher ist die Rechtsprechung zwar davon ausgegangen, daß sich nicht in jedem Fall in gleicher Weise sagen läßt, welche Angaben zur ausreichenden Bestimmung des Verfahrensgegenstandes zu fordern sind (BGHSt 40, 44, 46). - BGH, 13.12.1994 - 4 StR 700/94
Wirksamkeit der Anklage - Ermittlungsergebnisse - Einzeltaten - Urteilsbegründung …
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Damit ist die Anklage hinsichtlich der Tatzeiten hinreichend bestimmt (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1994 - 4 StR 700/94 - S. 3) und hat auch alle abgeurteilten Fälle umfaßt. - BGH, 28.11.1990 - 2 StR 536/90
Betäubungsmittel - Mindestzahl - Mindestmenge - Feststellbarkeit - Verurteilung - …
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 4 und Schuldumfang 2, 4; BGHSt 10, 137, 139; BGH MDR (H) 1985, 91) ist eine Verurteilung nur zulässig, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird.
- BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 4 und Schuldumfang 2, 4; BGHSt 10, 137, 139; BGH MDR (H) 1985, 91) ist eine Verurteilung nur zulässig, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird. - BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines …
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Etwaigen Mängeln hat insoweit der Tatrichter durch Hinweise zur Änderung tatsächlicher Umstände zu begegnen (zur Hinweispflicht bei Änderung der Tatzeit vgl. BGHSt 28, 196, 197;… BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, 11). - BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94
Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Etwaigen Mängeln hat insoweit der Tatrichter durch Hinweise zur Änderung tatsächlicher Umstände zu begegnen (zur Hinweispflicht bei Änderung der Tatzeit vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, 11). - BGH, 21.12.1983 - 3 StR 330/83
Gegenstand des Strafverfahrens - Bestimmtheit - Anforderungen - Erschießungen in …
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Der Senat weist für die neue Verhandlung darauf hin, daß die bisherige Art der Tateingrenzung Bedenken erweckt hinsichtlich der Wirksamkeit der Einstellung weiterer 36 Taten, die von den noch zur Verhandlung anstehenden Fällen abgegrenzt werden müßten (vgl. BGH JR 1988, 475; BGH NStZ 1984, 229). - BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91
Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener …
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Etwaigen Mängeln hat insoweit der Tatrichter durch Hinweise zur Änderung tatsächlicher Umstände zu begegnen (zur Hinweispflicht bei Änderung der Tatzeit vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 8, 11). - BGH, 19.05.1987 - 1 StR 159/87
Anforderungen an Art der Wiedergabe von Feststellungen bei der Urteilsbegründung …
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Der Senat weist für die neue Verhandlung darauf hin, daß die bisherige Art der Tateingrenzung Bedenken erweckt hinsichtlich der Wirksamkeit der Einstellung weiterer 36 Taten, die von den noch zur Verhandlung anstehenden Fällen abgegrenzt werden müßten (vgl. BGH JR 1988, 475; BGH NStZ 1984, 229). - BGH, 18.05.1993 - 3 StR 188/93
Feststellungen - Geringe Menge - Haschisch - Angeklagter - Mindestanforderungen - …
Auszug aus BGH, 21.02.1995 - 1 StR 787/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 1, 4 und Schuldumfang 2, 4; BGHSt 10, 137, 139; BGH MDR (H) 1985, 91) ist eine Verurteilung nur zulässig, wenn das Verhalten des Angeklagten im Urteil so konkret bezeichnet wird, daß erkennbar ist, welche bestimmte Tat von der Verurteilung erfaßt wird.
- OLG Stuttgart, 20.05.2011 - 1 Ss 193/11
Selbstständiges Verfallsverfahren wegen ordnungswidriger Überladung von …
Aufgrund dessen wird die Verfallsanordnung ihrer Umgrenzungsfunktion insgesamt noch gerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.1995, 1 StR 787/94 und Beschluss vom 30.03.2011, 4 StR 42/11).Das Gericht wird die Verfallsbeteiligte rechtzeitig vor der neu zu treffenden Entscheidung auf diese weiteren Konkretisierungen bezüglich der einzelnen Überladungsfahrten hinzuweisen haben (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.1995, 1 StR 787/94).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".