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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1040
BGH, 11.01.1983 - 1 StR 788/82 (https://dejure.org/1983,1040)
BGH, Entscheidung vom 11.01.1983 - 1 StR 788/82 (https://dejure.org/1983,1040)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 1983 - 1 StR 788/82 (https://dejure.org/1983,1040)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsmittel - Rücknahme - Ermächtigung - Wirksamkeitsvoraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 302 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 280
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 23.06.1983 - 1 StR 351/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Wirksamer …

    Dafür, daß der Angeklagte bei Abgabe seiner Erklärung verhandlungsunfähig war (vgl. BGH NStZ 1983, 280 Nr. 25), liegen keine Anhaltspunkte vor.

    Ein wirksam erklärter Rechtsmittelverzicht ist unwiderruflich (BGHSt 10, 245, 247; BGH NStZ 1983, 280, 281).

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender …

    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1977 - 4 StR 633/77 - und vom 4. Juli 1978 - 4 StR 331/78); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus (BGH, Beschluß vom 11. Januar 1983 - 1 StR 788/82 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.06.2012 - 3 StR 190/12

    Wirksamkeit der Ermächtigung des Verteidigers zur Rücknahme der Revision

    An die danach wirksame Rücknahme der Revision ist der Beschuldigte gebunden; sie ist unwiderruflich und unanfechtbar (BGH NStZ 1983, 280, 281).
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