Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung - Bestechung - Einigung - Dienste
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 277
- StV 1994, 243
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des …
Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Doch ist auch in diesen Fällen § 12 UWG nicht anwendbar, wenn die bei solchen Einrichtungen tätigen Personen im Hinblick auf die Ziele der Verwaltung Amtsträger sind; § 12 UWG ist eine Vorschrift, die nur hilfsweise gilt (BGHSt 2, 396, 403).Auch Unternehmen der öffentlichen Hand, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, können zugleich als Geschäftsbetrieb im Sinne des § 17 UWG tätig sein (vgl. BGHSt 2, 396, 404; 10, 359, 365) [BGH 10.07.1957 - 4 StR 5/57].
- BGH, 31.05.1983 - 1 StR 772/82
Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Steuerhinterziehung und …
Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs ist die - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, in der Amtsträger und Vorteilsgeber sich über die Gewährung eines Vorteils an den Empfänger als Gegenleistung für eine von ihm vorzunehmende oder vorgenommene Diensthandlung einig werden (BGHSt 15, 88, 97; 217, 223, 239, 242, BGH NStZ 1984, 24).Damit wird dem Schuldspruch endgültig der Boden entzogen, denn das Landgericht übersieht, daß Zuwendungen an Amtsträger, denen keine konkrete Unrechtsvereinbarung zugrundeliegt, nicht strafbar sind, auch wenn sie nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder deshalb erfolgen, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erkaufen (BGH NStZ 1984, 24 m.w.Nachw.).
- BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60
Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …
Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Kern des in den Bestechungstatbeständen umschriebenen Schuldvorwurfs ist die - ausdrücklich oder konkludent getroffene - Unrechtsvereinbarung, in der Amtsträger und Vorteilsgeber sich über die Gewährung eines Vorteils an den Empfänger als Gegenleistung für eine von ihm vorzunehmende oder vorgenommene Diensthandlung einig werden (BGHSt 15, 88, 97; 217, 223, 239, 242, BGH NStZ 1984, 24).
- BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83
Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten
Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Es reicht aus, wenn Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer sich bei der Gewährung und Annahme des Vorteils für ein künftiges dienstliches Verhalten über die Art der vergüteten Dienste einig sind, auch wenn sie keine genauen Vorstellungen davon haben, wann, bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise der Amtsträger die Unrechtsvereinbarungen einlösen soll (BGHSt 32, 290, 291;… BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2). - BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57
Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne …
Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Auch Unternehmen der öffentlichen Hand, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, können zugleich als Geschäftsbetrieb im Sinne des § 17 UWG tätig sein (vgl. BGHSt 2, 396, 404; 10, 359, 365) [BGH 10.07.1957 - 4 StR 5/57]. - BGH, 01.11.1988 - 5 StR 259/88
Begriff der Unrechtsvereinbarung zwischen Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer; …
Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Es reicht aus, wenn Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer sich bei der Gewährung und Annahme des Vorteils für ein künftiges dienstliches Verhalten über die Art der vergüteten Dienste einig sind, auch wenn sie keine genauen Vorstellungen davon haben, wann, bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise der Amtsträger die Unrechtsvereinbarungen einlösen soll (BGHSt 32, 290, 291; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 2). - RG, 18.10.1932 - I 774/32
1. Inwieweit gelten i. S. des § 12 UnlWG. wirtschaftliche Unternehmungen …
Auszug aus BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93
Zwar kann auch bei Einrichtungen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen, die Art ihrer Betätigung im Wirtschaftsleben durchaus geschäftlicher Art sein (RGSt 66, 380, 384).
- BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01
Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung
Einem Schuldspruch wegen Vorteilsannahme nach der alten Fassung des Tatbestandes wird indessen der Boden entzogen, wenn Zuwendungen an den Amtsträger, denen keine konkrete Unrechtsvereinbarung (Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung) zugrunde liegt, nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder lediglich deshalb erfolgten, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erlangen (vgl. nur BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1984, 24; 1994, 277, BGH, Beschl. v. 28. April 1994 - 1 StR 173/94). - BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01
Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik
Nach der alten Fassung des Tatbestandes würde einem Schuldspruch wegen Vorteilsannahme allerdings dann der Boden entzogen, wenn Zuwendungen an den Amtsträger, denen keine konkrete Vereinbarung in diesem Sinne (Gegenleistung für eine bestimmte Diensthandlung) zugrunde liegt, nur mit Rücksicht auf die Dienststellung des Empfängers, aus Anlaß oder bei Gelegenheit einer Amtshandlung oder lediglich deshalb erfolgten, um das allgemeine Wohlwollen des Amtsträgers zu erlangen (vgl. nur BGHSt 32, 290, 291; BGH NStZ 1984, 24; 1994, 277; BGH, Beschl. vom 28. April 1994 - 1 StR 173/94). - BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10
Ist der Vertragsarzt Amtsträger?
Sollte der Große Senat für Strafsachen entgegen der Ansicht des vorlegenden Senats die Amtsträgereigenschaft des niedergelassenen Vertragsarztes bei der Verordnung von Hilfsmitteln verneinen, so hängt der Erfolg der Revision der Staatsanwaltschaft davon ab, ob der Geschäftsführer der Verfallsbeteiligten durch das von ihm praktizierte Geschäftsmodell tatbestandlich und rechtswidrig zumindest Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2 StGB) begangen hat (zur Subsidiarität des § 12 UWG aF, der Vorgängervorschrift des § 299 StGB, gegenüber den Amtsdelikten vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 403; Beschluss vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93, NStZ 1994, 277), und daher auf dieser Grundlage die selbstständige Anordnung von Wertersatzverfall gegen die Verfallsbeteiligte in Betracht kommt.
- BGH, 13.01.2016 - 2 StR 148/15
Amtsträgerstellung (Voraussetzungen: selbstständige Wahrnehmung öffentlicher …
Die Frage, ob jemand besonders Verpflichteter ist, stellt sich erst, wenn feststeht, dass er nicht Amtsträger nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93, NStZ 1994, 277). - LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09
Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und …
Zu Recht geht die ganz herrschende Ansicht davon aus, dass auch öffentlich- rechtliche Organisationsformen als "geschäftliche Betriebe" anzusehen sind, sofern sie nach den Grundsätzen eines Erwerbsgeschäfts arbeiten (vgl. BGH NStZ 1994, 277;… Heine, a.a.O., § 299 Rn. 6). - BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94
Amtsträgereigenschaft - Bestechung - Unrechtsvereinbarung - Diensthandlung - …
Hierzu hat der Senat in seinem Beschluß vom 10. Februar 1994 in der Sache 1 StR 792/93 betreffend das Urteil der 14. Strafkammer bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth vom 15. Juli 1993 - 14 KLs 156 Js 254/93 - ausgeführt:.Anders als in der vom Senat durch Beschluß vom 10. Februar 1994 entschiedenen Sache 1 StR 792/93 sind hier - gerade noch - ausreichende Feststellungen dazu getroffen, welche pflichtwidrigen Diensthandlungen die einzelnen insgesamt fünf Zahlungsempfänger als Gegenleistung für die an sie gezahlten Gelder erbringen sollten.
Es reicht aus, wenn Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer sich bei der Gewährung und Annahme des Vorteils für ein künftiges dienstliches Verhalten über die Art der vergüteten Dienste einig sind, auch wenn sie keine genauen Vorstellungen davon haben, wann, bei welcher Gelegenheit und in welcher Weise der Amtsträger die Unrechtsvereinbarungen einlösen will(Senatsbeschluß vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93 - m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
Auch darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem in der Sache 1 StR 792/93 entschiedenen.
§ 12 UWG gilt nur hilfsweise und tritt hinter den Bestechungstatbestand zurück (BGHSt 2, 396, 403;Senatsbeschluß vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93).
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