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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,824
BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82 (https://dejure.org/1983,824)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1983 - 1 StR 812/82 (https://dejure.org/1983,824)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1983 - 1 StR 812/82 (https://dejure.org/1983,824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Minder schwerer Fall der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erhebliche Herabsetzung des Unrechts oder der Schuld - Erhöhte kriminelle Intensität infolge Einfuhr in schwer zugängliche Stelle, so genanntes"Schmuggelversteck" - Ablehnung der Strafaussetzung zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 370
  • StV 1983, 201
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]/10; 8, 186, 189; 26, 97, 98;… BGH GA 1976, 303, 304; Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 - vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 und vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82).

    Auch verkennt das Tatgericht nicht, daß angesichts der nicht geringen Menge der eingeführten Betäubungsmittel - diese hätten bei W. für 677 und bei S. für 565 Rauschzustände gereicht, mithin für einen langen Zeitraum - "die Gefahr" bestand, "daß sie zumindest teilweise auch zur Weitergabe an Dritte hätten verwendet werden können." Gleichwohl hält es den Angeklagten zugute, daß sie das Haschisch "nur zum Eigenverbrauch verwenden wollten." Dies begegnet keinen rechtlichen Bedenken: Da die in § 30 Abs. 1 BtMG aufgeführten Verbrechenstatbestände nicht nur den aus Gewinnstreben handelnden Großdealer erfassen, sondern etwa auch den vom Ausland mit Drogenvorrat zurückkehrenden Konsumenten, ist gerade für Fälle der vorliegenden Art die Milderungsmöglichkeit gemäß § 30 Abs. 2 BtMG vorgesehen (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung in BTDrucks. 8/3551 S. 35; BGH, Urt. vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82;… Körner, Betäubungsmittelgesetz 1982 § 30 Rdn. 1).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320).
  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat …

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Es führt jedoch aus, daß keine Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 419).
  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife - …

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles gerecht wird oder zu hart wäre (BGHSt 4, 8, 9 [BGH 30.01.1953 - 2 StR 538/52]/10; 8, 186, 189; 26, 97, 98;… BGH GA 1976, 303, 304; Urteile vom 2. November 1982 - 1 StR 624/82 - vom 24. November 1982 - 3 StR 384/82 und vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 760/82).
  • BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76

    Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320).
  • BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70

    Maßregel und Strafe

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Die Bemessung der Strafe weist keine rechtsfehlerhaften Erwägungen auf (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 20, 264, 266/267; 24, 132, 133/134; 27, 2, 3; 29, 319, 320).
  • BGH, 19.11.1981 - 3 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Voraussetzungen - Besondere Umstände

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Es führt jedoch aus, daß keine Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 419).
  • BGH, 13.01.1977 - 1 StR 691/76

    Verurteilung wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 01.03.1983 - 1 StR 812/82
    Es führt jedoch aus, daß keine Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGH NJW 1977, 639; BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH NStZ 1982, 114 und 419).
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76

    Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
  • BGH, 18.05.1982 - 1 StR 31/82

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Verletzung …

  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 624/82

    Minder schwerer Fall des schweren Raubes - Vorliegen einer wirtschaftlichen …

  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 760/82

    Anforderungen an die tatrichterliche Prüfung des Vorliegens eines minder schweren …

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    So hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge gewertet (NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzwert angesehen (StV 1984, 26).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung; …

    Cannabis gehört zu den weichen Drogen, was daher bei der Strafzumessung zugunsten des Täters zu berücksichtigen ist (BGH StV 1983, 201 [202]; 1987, 203; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse v. 13.11.1986 - 4 St 206/86 - und v. 6.3.1987 - 4 St 52/87; Körner § 29 Rdnrn. 4, 5; Pfeil/Hempel/Schiedermair/Slotty vor § 29 BtMG Rdnrn. 31, 37).
  • AG Augsburg, 15.03.1994 - 2 Ls 201 Js 8646/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bereitstellen von Geldmitteln, Minder schwerer Fall …

    Unter dem Aspekt des Erfolgsunrechts fällt deshalb zu Gunsten des Angeklagten stark ins Gewicht, daß das eingeführte Betäubungsmittel Schaden an dem vom BtMG geschützten Rechtsgut, der Volksgesundheit, nicht anrichten konnte (vgl. BGH StV 1983, 201; BayObLG StV 1978, 252; BGH StV 1990, 204).

    (5) Weiter war zu berücksichtigen, daß der Angeklagte mit Haschisch ein weitaus weniger gefährliches Betäubungsmittel als das ebenfalls u.a. aus den Niederlanden nach Deutschland gelangende Heroin oder Kokain einführte (vgl. BGH StV 1983, 201 ; BayObLG …

  • BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84

    Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte …

    Diese Entscheidung setzt eine Gesamtwürdigung aller wesentlichen entlastenden und belastenden Umstände voraus, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH NStZ 1983, 370 = StV 1983, 201 ; Löwe/Rosenberg 23. Aufl. RdNr. 78, Karlsruher Kommentar RdNrn.

    Jedenfalls kann dieser Umstand im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung von wesentlicher Bedeutung sein (BGH NStZ 1983, 370 ; 1984, 221).

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn …

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) erforderlich sind (Schulz/ Wasilewski in Kriminalistik 1979, 11, 15), hat der 1. Strafsenat 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen (Urt. vom 1.3.1983 - 1 StR 812/82 - NStZ 1983, 370) und 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet (Beschl. vom 7.10.1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch

    Das entspricht den Werten, die dem Urteil des Senats vom 1. März 1983 - 1 StR 812/82 - zugrundeliegen; dort wird von 16, 2 mg THC pro Konsumeinheit ausgegangen.
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83

    Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen …

    In der in Strafverteidiger 1983, 201 abgedruckten Entscheidung des 1. Strafsenats - in einer Sache, in der Haschischmengen von knapp über 100 Gramm eingeführt worden waren - hatte dieser wegen eingetretener Teilrechtskraft über das Tatbestandsmerkmal der nicht geringen Menge nicht mehr zu entscheiden.
  • BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …

    Weil die Einfuhr einer nicht geringen Menge, die nicht besonders groß ist, für den Eigenverbrauch in Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nrn 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt hat, kann auch dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles nicht außer Betracht bleiben (BGHSt 31, 163, 169 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]; BGH StV 1983, 332; BGH NStZ 1983, 370).
  • BGH, 05.06.1984 - 1 StR 292/84

    Anforderungen an die Feststellung des Vorliegens einer "nicht geringen Menge"

    Da bei Haschisch zur Erzielung eines Rauschzustands etwa 15 Milligramm Tetrahydrocannabinol (THC) erforderlich sind, hat der Bundesgerichtshof 9, 048 Gramm THC als nicht geringe Menge angesehen (NStZ 1983, 370), während er 6, 44 Gramm THC als Grenzfall gewertet hat (Strafverteidiger 1984, 26).
  • OLG Köln, 17.12.1985 - Ss 628/85

    Ermittlungsbehörden; Strafmilderung; Aufklärungsbeitrag; Mittäterschaft; …

    Danach gilt eine Menge von 6, 44 g THC als "Grenzfall" (BGH StV 1984, 26 ), Mengen von über 7, 5 g sind nicht mehr "gering" (vgl. BGH NStZ 1985, 273 ; BGHSt 33, 8 = MDR 1984, 954 ; BGH NStZ 1983, 370 ; 84, 460).
  • LG Osnabrück, 11.10.1983 - KLs 13 Js 808/83
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