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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4742
BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93 (https://dejure.org/1994,4742)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1994 - 1 StR 819/93 (https://dejure.org/1994,4742)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 (https://dejure.org/1994,4742)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93
    Insgesamt ist daher nicht ausreichend geklärt, ob die Angeklagten im konkreten Fall die Brandlegung als so gefährlich ansehen mußten und auch angesehen haben, daß sie auf die Rettung der durch sie bedrohten Wohnungsinsassen, selbst wenn sie sie wünschten, doch nicht vertrauen konnten, und ob sie auf Grund solcher Vorstellungen dennoch an ihrem Tatvorsatz festgehalten haben (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 105; ferner BGHSt 7, 363, 368; BGH…, Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71).
  • BGH, 14.09.1971 - 1 StR 280/71

    Abgrenzung von Tötungsvorsatz und Körperverletzungsvorsatz - Abgrenzung von …

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 1 StR 819/93
    Insgesamt ist daher nicht ausreichend geklärt, ob die Angeklagten im konkreten Fall die Brandlegung als so gefährlich ansehen mußten und auch angesehen haben, daß sie auf die Rettung der durch sie bedrohten Wohnungsinsassen, selbst wenn sie sie wünschten, doch nicht vertrauen konnten, und ob sie auf Grund solcher Vorstellungen dennoch an ihrem Tatvorsatz festgehalten haben (vgl. BGH bei Holtz MDR 1977, 105; ferner BGHSt 7, 363, 368; BGH, Urt. vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Ob dies bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude unter Einsatz von Brandflaschen zutrifft, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93).
  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

    Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des angegriffenen Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung und seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - und Urteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 -).
  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

    Sie steht im übrigen der Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht entgegen, wenn der Angeklagte Frau D. mit einem - wie er wußte - äußerst gefährlichen Tun "erschrecken" wollte, die weitere Entwicklung - und damit auch eine Explosion - aber dem Zufall überließ (vgl. auch BGH, Beschl. v. 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen …

    Die vom Landgericht für seine Überzeugungsbildung herangezogene Statistik, wonach es in den Jahren 1992 und 1993 bei 32 im Land Mecklenburg-Vorpommern mittels Brandflaschen verübten Brandanschlägen weder Tote noch Verletzte gegeben hat, ist für die hier zu beurteilende Tat ohne Bedeutung (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94); denn die Entscheidung darüber, ob der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe ist, daß nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann, das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolges mithin kaum vorstellbar ist (vgl. BGHSt 36, 1, 10 [BGH 04.11.1988 - 1 StR 262/88]; BGH NStZ 1981, 22, 23), kann bei Brandanschlägen auf ein von Menschen bewohntes Gebäude nicht allgemein getroffen werden, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (BGH, Urteil vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - Urteile des Senats vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 - und 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 212/95

    Totschlag - Bedingter Tötungsvorsatz - Brandanschlag - Bewohntes Gebäude

    Auch erscheint es angesichts des planvollen Vorgehens des Angeklagten nur schwer vorstellbar, daß er diese Gefahren nicht bedacht haben könnte - namentlich die Brandausbreitungsgefahr, Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehr, Fluchtwege und Panikreaktionen der Betroffenen (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 StR 819/93 - undUrteil vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94 -).
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