Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht - Fehlendes Bewusstsein infolge eines sich steigernden hochgradigen Affekts - Erhebliche Verminderung des Unrechtsbewusstseins wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.02.1968 - 2 StR 1/68
Möglichkeit der Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78
Die erste Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH GA 1968, 279 = MDR 1968, 854; BGH, Urteil vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75;… Dreher, StGB, 37. Aufl. § 21 Rdn. 3).Fehlt dem Täter die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH GA 1968, 279 - MDR 1968, 854).
Beides ist miteinander nicht vereinbar (BGH GA 1968, 279 = MDR 1968, 854).
- BGH, 02.12.1960 - 4 StR 453/60
Verkehrskontrolle - § 211 StGB: Verdeckungsabsicht, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78
Das Ziel, von Polizeibeamten nicht festgenommen zu werden, ist unter den gegebenen Umständen mit der Annahme einer "panischen Fluchtreaktion" (UA S. 23) vereinbar und nötigt nicht dazu, auf die Absicht der Verdeckung einer Straftat zu schließen (vgl. auch BGHSt 15, 291). - BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78
Es ist durchaus möglich - wenn auch nicht zwingend -, daß der Angeklagte, wie das Landgericht annimmt, sich seines ursprünglichen Bestrebens, durch seine Flucht eine Straftat zu verdecken, im Zeitpunkt der Abgabe der Schüsse infolge eines sich steigernden hochgradigen Affekts nicht mehr bewußt war (BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70; vgl. auch BGHSt 6, 329, 331 zur Heimtücke und zu niedrigen Beweggründen).
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78
Die erste Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350;… BGH GA 1968, 279 = MDR 1968, 854; BGH, Urteil vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75;… Dreher, StGB, 37. Aufl. § 21 Rdn. 3). - BGH, 08.07.1975 - 1 StR 308/75
Abgrenzung von der Annahme einer Schizophrenie oder lediglich verminderter …
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78
Die erste Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350;… BGH GA 1968, 279 = MDR 1968, 854; BGH, Urteil vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75;… Dreher, StGB, 37. Aufl. § 21 Rdn. 3). - BGH, 03.11.1970 - 1 StR 488/70
Erstreckung des bedingten Vorsatzes (dolus eventualis) auf die Mordmerkmale zur …
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 83/78
Es ist durchaus möglich - wenn auch nicht zwingend -, daß der Angeklagte, wie das Landgericht annimmt, sich seines ursprünglichen Bestrebens, durch seine Flucht eine Straftat zu verdecken, im Zeitpunkt der Abgabe der Schüsse infolge eines sich steigernden hochgradigen Affekts nicht mehr bewußt war (BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70; vgl. auch BGHSt 6, 329, 331 zur Heimtücke und zu niedrigen Beweggründen).
- BGH, 19.01.1982 - 1 StR 734/81
Anforderungen an den Ausschluss eines minder schweren Falles einer Tötung bei …
Zu beachten wird ferner sein, daß eingeschränkte Einsichtsfähigkeit strafrechtlich nur dann von Bedeutung ist, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat; die gleichzeitige Anwendung beider Alternativen des § 21 StGB ist nicht möglich (BGHSt 21, 27;… GA 1968, 279; Urteil vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75; Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 83/78). - BGH, 22.09.1978 - 3 StR 330/78
Voraussetzungen einer schweren seelischen Abartigkeit - Auseinanderfallen von …
Dessen erste Alternative scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350;… BGH GA 1968, 279 = MDR 1968, 854; BGH, Urteile vom 8. Juli 1975 - 1 StR 308/75 - und vom 9. Mai 1978 - 1 StR 83/78 - Dreher StGB 37. Aufl. § 21 Rdn 3). - BGH, 28.03.1984 - 2 StR 18/84
Strafschärfende Berücksichtigung einer Hemmungslosigkeit zu unnachgiebiger …
Das gilt zum einen im Hinblick auf die in BGHSt 21, 27, 28 dargelegten Grundsätze (…vgl. auch BGH, GA 1968, 279 - MDR 1968, 854; BGH, Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 83/78), zum andern wegen der Annahme des Gerichts, der in einem vorangegangenen Tötungsverfahren festgestellte Zustand eines schweren Persönlichkeitsdefizits - der damals eine erhebliche Verminderung der Steuerungs fähigkeit bewirkt hatte - habe sich verfestigt. - BGH, 04.05.1982 - 1 StR 12/82
Anforderungen an die Ermittlung der Schuldfähigkeit des Angeklagten in einem …
Besondere Erörterungen darüber, ob der Angeklagten das Fehlen dieser Einsicht vorzuwerfen war (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 83/78;… Dreher/Tröndle, StGB 40. Aufl., § 21 Rdn. 3), läßt das Urteil vermissen.
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