Rechtsprechung
| BGH, 26.02.1985 - 1 StR 83/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Revision aufgrund fehlender Verdeutlichung des THC-Gehalts - Gesamtvorsatz bei Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84
Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten
Auszug aus BGH, 26.02.1985 - 1 StR 83/85
Sowohl bei der Annahme des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG als auch bei der Bejahung desselben Rechtsbegriffs in der Strafzumessungsregel des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG hätte die Strafkammer erkennen lassen müssen, von welchem Mindestgehalt an THC sie ausgegangen ist (vgl. BGH NStZ 1984, 556).
- BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
Der allgemeine Entschluß, sich durch den Handel mit Betäubungsmitteln eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle zu schaffen, genügt hierfür nicht; erforderlich ist - wenn schon die zukünftigen Einzelhandlungen nicht festliegen - jedenfalls ein eingespieltes Vertriebssystem (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 1; BGH, Beschl. vom 26. Februar 1985 - 1 StR 83/85).
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