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Rechtsprechung
   BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1424
BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83 (https://dejure.org/1984,1424)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1984 - 1 StR 837/83 (https://dejure.org/1984,1424)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1984 - 1 StR 837/83 (https://dejure.org/1984,1424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Grundsatzes der Ganzheitsbetrachtung bei der Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer "nicht geringen Menge" im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Berücksichtigung des Wirkstoffinhalts bei "nicht geringer Menge"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 221
  • StV 1984, 155
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83
    Denn ohne die Kenntnisse der Täterpersönlichkeit läßt sich weder das Maß der persönlichen Schuld dieses Täters noch Maß und Art seiner Resozialisierungsbedürftigkeit, insbesondere seiner Strafempfindlichkeit beurteilen (BGHSt 7, 28, 31).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83
    Zwar ist das Gericht nach § 267 Abs. 3 StPO nur verpflichtet, die für die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den Urteilsgründen darzulegen; eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 03.02.1981 - 1 StR 773/80

    Darlegungspflicht der die Strafzumessung bestimmenden Umstände in den …

    Auszug aus BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83
    Derartig lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH NJW 1976, 2230; BGH NStZ 1981, 389; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.06.1976 - 7 TaBV 3/76
    Auszug aus BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83
    Derartig lückenhafte Urteilsgründe machen dem Revisionsgericht die Beurteilung unmöglich, ob der Tatrichter die Strafzumessungsgründe umfassend gewürdigt und insbesondere die strafschärfenden und die strafmildernden Tatsachen in ihrer Bedeutung und in ihrem Gewicht gegeneinander abgewogen hat (BGH NJW 1976, 2230; BGH NStZ 1981, 389; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1981 - 1 StR 773/80).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß dem Anteil reinen Tetrahydrocannabinols (THC-Gehalt) am Produkt maßgebende Bedeutung zukommt (BGH NStZ 1984, 221; BGH StV 1984, 155; BGH StV 1984, 26; BGH, Beschluß vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84).

    Der THC-Gehalt des Marihuanas in dem Fall, zu dem die in NStZ 1984, 221 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergangen ist, belief sich auf nur "knapp" 0,1 %.

    Insbesondere gestützt auf die Ausführungen und das im einzelnen begründete Ergebnis von Schulz/Wasilewski (…a.a.O. S. 15) geht die Rechtsprechung anderer Senate des Bundesgerichtshofs davon aus, daß zur Erzielung eines Rauschzustandes durch Rauchen einer Zubereitung von Cannabisprodukten im Durchschnitt 15 mg THC erforderlich sind (BGH NStZ 1984, 221; BGH StV 1984, 26 und 155, BGH, Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 - undvom 28. Februar 1984 - 5 StR 50/84).

    Der Bundesgerichtshof hat schon verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, daß das Betäubungsmittelgesetz keine zwei verschiedenen Begriffe der nicht geringen Menge enthält (StV 1984, 154, 155; vgl. auch NStZ 1984, 221;Beschlüsse vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84 , vom 25. Mai 1984 - 2 StR 254/84 - undvom 5. Juni 1984 - 1 StR 292/84; ebenso z.B. Körner NStZ 1984, 222, 223; Endriß StV 1984, 155).

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 213/84

    Beurteilung von 874 Gramm Haschisch als "nicht geringe Menge", wenn …

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß bei der Prüfung des Merkmals der "nicht geringen Menge" dem Anteil des reinen Wirkstoffs maßgebende Bedeutung zukommt (vgl. Senatsbeschluß vom 5.1.1984 - 1 StR 837/83 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.05.1984 - 2 StR 254/84

    Anforderungen an richterliche Feststellungen zum Schuldumfang bei unerlaubtem …

    Tatsächlich befindet sich jedoch auch Marihuana und Haschisch von wesentlich geringerer Qualität, z.B. mit einem THC-Gehalt von 0, 1 % oder 0, 14 % im Handel (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83 und Beschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 31.10.1984 - 1 StR 643/84

    Anforderungen an das Feststellen des Vorliegens einer "nicht geringen Menge" …

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß bei der Prüfung des Merkmals "nicht geringe Menge" dem Anteil des reinen Wirkstoffs die maßgebende Bedeutung zukommt (vgl. BGH NStZ 1984, 221 m.Anm. Körner; BGH…, Urt. vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84 -, Beschluß vom 13. Juli 1984 - 1 StR 267/84 -, zuletztBeschluß vom 2. Oktober 1984 - 1 StR 508/84).
  • BGH, 27.07.1984 - 2 StR 421/84

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Einfuhr einer nicht geringen Menge von …

    Da sich auch Haschisch mit einem THC-Gehalt von weniger als 0, 5 % im Handel befindet (vgl. BGH Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83 - undBeschluß vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 648/83 -), kann auch eine Menge von 1116, 5 g einen niedrigeren THC-Gehalt aufweisen, als er für die "nicht geringe Menge" im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG zu fordern ist.
  • BGH, 31.01.1984 - 1 StR 17/84

    Vorliegen einer "nicht geringen Menge" bei einem Wirkstoffgehalt von 2,574 Gramm …

    Der hiernach festgestellte Wirkstoffanteil von 2, 574 Gramm THC (UA S. 6) rechtfertigt nicht die Annahme des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" in § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtmG (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Januar 1984 - 1 StR 837/83).
  • BayObLG, 11.01.1985 - RReg. 4 St 305/84

    Minder schwerer Fall; Haschisch; THC; Geringe Menge; Betäubungsmittel; Unerlaubte …

    Jedenfalls kann dieser Umstand im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung von wesentlicher Bedeutung sein (BGH NStZ 1983, 370 ; 1984, 221).
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