Rechtsprechung
| BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung, wegen Körperverletzung, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Nötigung - Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles der sexuellen Nötigung - Anforderungen an eine erheblich verminderte ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71
Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die …
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Nach § 264 StPO muß das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten aburteilen und den Unrechtsgehalt der Tat, sofern keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen, voll ausschöpfen (BGHSt 25, 72, 75; BGH, Urteil vom 11. November 1980 - 1 StR 506/80). - BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75
Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzgebers zu hart wäre (vgl. BGHSt 26, 97, 98;… BGH GA 1976, 303, 304; Urteil vom 2. März 1982 - 1 StR 866/81). - BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52
Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger …
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Dabei standen der Versuch, Maria M. zum Mundverkehr zu zwingen, das Ziehen an den Haaren und die beiden ersten Schläge ins Gesicht in einem solchen unmittelbaren Zusammenhang, daß sich das gesamte Verhalten des Angeklagten in diesem Handlungsabschnitt bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun im Sinne der natürlichen Handlungseinheit (BGHSt 4, 219; 26, 384) [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76]darstellt.
- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Der Umfang der tatrichterlichen Darlegungspflicht richtet sich daher nach der jeweiligen Beweislage, nicht zuletzt nach der Bedeutung, die der Beweisfrage unter Berücksichtigung von Inhalt und Richtung der Verteidigung oder der Anklage für die Wahrheitsfindung zukommt (BGHSt 12, 312, 314 f.) [BGH 18.12.1958 - 4 StR 399/58]. - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Tatsächlich kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge alkoholischer Beeinflussung Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 104; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80). - BGH, 29.04.1976 - 4 StR 133/76
Revision wegen Annahme eines minder schweren Falls der Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzgebers zu hart wäre (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH GA 1976, 303, 304; Urteil vom 2. März 1982 - 1 StR 866/81). - BGH, 05.08.1976 - 5 StR 240/76
Beginn der Untgerbrechung der Verjährung bei der Verfolgung von …
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Dabei standen der Versuch, Maria M. zum Mundverkehr zu zwingen, das Ziehen an den Haaren und die beiden ersten Schläge ins Gesicht in einem solchen unmittelbaren Zusammenhang, daß sich das gesamte Verhalten des Angeklagten in diesem Handlungsabschnitt bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Tun im Sinne der natürlichen Handlungseinheit (BGHSt 4, 219; 26, 384) [BGH 05.08.1976 - 5 StR 240/76]darstellt. - BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81
Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für …
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Nur nach dem auf diese Weise gewonnenen Gesamteindruck kann entschieden werden, ob der ordentliche Strafrahmen den Besonderheiten des Falles entspricht oder nach dem Willen des Gesetzgebers zu hart wäre (vgl. BGHSt 26, 97, 98;… BGH GA 1976, 303, 304; Urteil vom 2. März 1982 - 1 StR 866/81). - BGH, 11.11.1980 - 1 StR 506/80
Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Nichtbescheidung eines …
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Nach § 264 StPO muß das Gericht die in der Anklage bezeichnete Tat, wie sie sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung darstellt, unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten aburteilen und den Unrechtsgehalt der Tat, sofern keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen, voll ausschöpfen (BGHSt 25, 72, 75; BGH, Urteil vom 11. November 1980 - 1 StR 506/80). - BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79
Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 30.03.1982 - 1 StR 838/81
Tatsächlich kann eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten infolge alkoholischer Beeinflussung Anlaß für die Annahme eines minder schweren Falles sein (BGHSt 16, 360, 362; BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79 - mitgeteilt bei Holtz MDR 1980, 104; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1980 - 4 StR 6/80). - BGH, 31.01.1980 - 4 StR 6/80
Kriterien für die Bewertung einer Tat als minder schwerer Fall - Berücksichtigung …
- BGH, 20.02.1985 - 2 StR 473/84
Verhältnis der Strafmilderungen nach § 30 Abs. 2 Betäubungsmittelgesetz zu der …
Bereits die erheblich verminderte Schuldfähigkeit allein kann zu einer Verminderung des Regelstrafrahmens führen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit aus den sonstigen Erscheinungsformen der strafbaren Handlung so weit herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (vgl. BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 2 StR 616/80 - und Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81). - BGH, 03.12.1982 - 2 StR 727/82
Verminderte Schuldfähigkeit bei Drogenkonsumenten - Handeltreiben mit …
Der Vergleich mit den "erfahrungsgemäß vorkommenden Fällen" darf sich einmal nicht auf den (begrenzten) Erfahrungskreis einer bestimmten Strafkammer beschränken, zum anderen muß er durch die Prüfung ergänzt werden, welcher Strafrahmen nach dem Willen des Gesetzgebers für derartige Fälle angemessen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81). - BGH, 13.11.1985 - 2 StR 599/85
Bewertung von Strafmilderungsgründen
Diese waren aber zu berücksichtigen, gleichgültig, ob sie der Tat innewohnen, sie begleiten, ihr vorhergehen oder folgen (BGHSt 26, 97; BGH, Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81). - BGH, 06.10.1982 - 2 StR 465/82
Annahme eines minder schweren Falles von Körperverletzung mit Todesfolg
Entscheidend für das Vorliegen eines minder schweren Falles ist, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle so abweicht, daß der ordentliche Strafrahmen - auch nach dem Willen des Gesetzgebers - zu hart wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1982 - 1 StR 838/81 mit weiteren Hinweisen).
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