Rechtsprechung
| BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesamtstrafe - Strafzumessung - Strafrahmen - Urteilsgründe - Urteilsbegründung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 54
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71
Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94
Die durch Erhöhung der Einsatzstrafe von zehn Monaten gebildete Gesamtstrafe ist ausreichend begründet; denn Anlaß zu noch eingehenderer Abwägung hätte nur bestanden, wenn die Gesamtstrafe die obere oder untere Begrenzung nahezu erreicht hätte (BGHSt 8, 205, 210; 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]. - BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94
Die durch Erhöhung der Einsatzstrafe von zehn Monaten gebildete Gesamtstrafe ist ausreichend begründet; denn Anlaß zu noch eingehenderer Abwägung hätte nur bestanden, wenn die Gesamtstrafe die obere oder untere Begrenzung nahezu erreicht hätte (BGHSt 8, 205, 210; 24, 268, 271) [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]. - BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90
Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94
Eine an der Summe der Einzelstrafen ausgerichtete Beurteilung und die damit begründete Kritik an der Höhe der Gesamtstrafe - so die Revison - ist eher geeignet, den Blick für die Bildung der gesetzmäßigen Strafe nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zu verstellen (BGH NStZ 1990, 334). - BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90
Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei …
Auszug aus BGH, 14.03.1995 - 1 StR 856/94
Veranlassung dazu besteht nur, wenn Umstände vorliegen, welche die Anwendung der Vorschrift nahelegen (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9).
- BGH, 14.05.2002 - 1 StR 48/02
Gewerbsmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafaussetzung …
Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die Anwendung dieser Vorschrift nahelegen (BGH, Urt. vom 14. März 1995 1 StR 856/94 - BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9). - BGH, 15.02.2001 - 1 StR 506/00
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung; Beurteilungsspielraum und Revision; …
Veranlassung dazu besteht nur, wenn konkrete Umstände vorliegen, welche die Anwendung der Vorschrift nahe legen (BGH, Urteil vom 14.03.1995 - 1 StR 856/94 - BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 9). - BGH, 11.07.1995 - 1 StR 239/95
Gerechtigkeit - Strafzumessung - Betrug - Gewerbe - Bande - Gleichmäßigkeit der …
Die durch die Erhöhung der Einsatzstrafen von einem Jahr und vier Monaten gebildeten Gesamtstrafen sind ausreichend begründet; denn Anlaß zu eingehenderer Abwägung hätte nur bestanden, wenn die Gesamtstrafen die obere oder untere Begrenzung nahezu erreicht hätten (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 1995 - 1 StR 856/94 - m.w.N.).
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