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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47599
BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21 (https://dejure.org/2021,47599)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2021 - 1 StR 86/21 (https://dejure.org/2021,47599)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2021 - 1 StR 86/21 (https://dejure.org/2021,47599)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 266 Abs. 1 StGB; § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV; § 39c EstG; § 370 Abs. 1, Abs. 3 AO; § 267 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der hinterzogenen Sozialversicherungsbeiträge bei Schwarzlohnabreden: keine pauschale Hochrechnung auf Grundlage der Lohnsteuerklasse VI bei möglichen Feststellungen zu den tatsächlichen Verhältnissen der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer im Niedriglohnbereich; Indizwirkung für besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung; Strafrahmen bei Entstehung eines lediglich ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 370 Abs 3 S 2 Nr 1 AO, § 39c EStG, § 14 Abs 2 S 2 SGB 4
    Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Berechnung der hinterzogenen Lohnsteuer im Niedriglohnbereich; Indizwirkung für besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung; Strafrahmen bei Entstehung eines lediglich ...

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV, § 39c EStG, § 370 Abs. 3 Satz 1 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO, § 55 Abs. 3 SGB XI

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund rechtsfehlerhafter Schadensbestimmung bei der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision aufgrund rechtsfehlerhafter Schadensbestimmung bei der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de

    Revision aufgrund rechtsfehlerhafter Schadensbestimmung bei der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    Nur bei vollumfänglich illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen; wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer bekannt waren oder - wie hier - ohne Weiteres hätten festgestellt werden können, muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.;… vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 16;… vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 …und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).

    cc) Der Schuldspruch ist von dem Rechtsfehler nicht berührt; der Senat kann ausschließen, dass sich die fehlerhafte Berechnung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge dergestalt auf die Verwirklichung des Tatbestands auswirkt, dass dieser entfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 43 mwN).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    bb) Während die Ermittlung des Schwarzlohns nicht zu beanstanden ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 29), weist die Berechnung des Hochrechnungsfaktors im landgerichtlichen Urteil durchgreifende Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.

    Zwar ist die Hochrechnung der Schwarzlohnsumme auf eine Bruttolohnsumme nach § 14 Abs. 2 Satz 2 SGB IV nur auf den Schwarzlohnanteil zu beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 StR 283/09 Rn. 38).

  • BGH, 07.12.2016 - 1 StR 185/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    Nur bei vollumfänglich illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen; wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer bekannt waren oder - wie hier - ohne Weiteres hätten festgestellt werden können, muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.;… vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 16; vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 …und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).

    Bei Teilschwarzlohnabreden ist dabei aber auch die Steuerprogression in den Blick zu nehmen, deren Berücksichtigung zu einem höheren Hochrechnungsfaktor führen kann, wenn - wie rechtlich geboten - der gemeldete Teil der Lohnsumme dem Schwarzlohnanteil zur Ermittlung des der Hochrechnung zugrunde zu legenden (Durchschnitts-)Steuersatzes hinzugerechnet wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 25).

  • BGH, 19.12.2018 - 1 StR 444/18

    Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (Beginn der Verjährung: Erlöschen …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    bb) Zwar hat das Landgericht damit nicht verkannt, dass durch das Vorliegen der Voraussetzungen eines Regelbeispiels nur indiziert wird, dass es sich um einen besonders schweren Fall handelt und diese Indizwirkung im Einzelfall entfallen kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 28).

    Hierfür reicht der bloße Verweis auf eine Gesamtwürdigung unter Nennung nur eines Strafschärfungsgrundes nicht aus; vielmehr sind die Erschwernis- und Milderungsgründe darzulegen und auf diese Weise nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 28;… vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 Rn. 19 ff. …und vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 49;… Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 15).

  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 234/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Feststellungen zu …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    Entgegen der Wertung des Landgerichts ist es gerade im Niedriglohnbereich nicht zwingend am günstigsten, wenn dieser Berechnung der Eingangssteuersatz der Lohnsteuerklasse VI - und damit ein Durchschnittssteuersatz von 14 % - zugrunde gelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 16).

    Nur bei vollumfänglich illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen; wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer bekannt waren oder - wie hier - ohne Weiteres hätten festgestellt werden können, muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.; vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 16;… vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 …und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    Hierfür reicht der bloße Verweis auf eine Gesamtwürdigung unter Nennung nur eines Strafschärfungsgrundes nicht aus; vielmehr sind die Erschwernis- und Milderungsgründe darzulegen und auf diese Weise nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen (…vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 28;… vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 Rn. 19 ff. und vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 49;… Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 15).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    Allerdings ist diese Entscheidung ihrerseits rechtsfehlerhaft, da das Landgericht Art und Ausmaß der Verzögerung nicht konkret festgestellt hat (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 27).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10

    Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    Nur bei vollumfänglich illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen; wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer bekannt waren oder - wie hier - ohne Weiteres hätten festgestellt werden können, muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.;… vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 16;… vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 365/16

    Besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung (unrichtige Angaben über …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    Hierfür reicht der bloße Verweis auf eine Gesamtwürdigung unter Nennung nur eines Strafschärfungsgrundes nicht aus; vielmehr sind die Erschwernis- und Milderungsgründe darzulegen und auf diese Weise nach pflichtgemäßem Ermessen gegeneinander abzuwägen (…vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2018 - 1 StR 444/18 Rn. 28; vom 5. September 2017 - 1 StR 365/16 Rn. 19 ff. …und vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 416/08, BGHSt 53, 71 Rn. 49;… Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 159/19 Rn. 15).
  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung …

    Auszug aus BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
    Nur bei vollumfänglich illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen; wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer bekannt waren oder - wie hier - ohne Weiteres hätten festgestellt werden können, muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.;… vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 16;… vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 …und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19).
  • BGH, 21.05.2019 - 1 StR 159/19

    Steuerhinterziehung (Urteilsbegründung: erforderliche Angabe der …

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 104/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (BAK: mehr als 3 , Rückrechnung, Alkoholgewöhnung, …

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    d) Der aufgezeigte Rechtsfehler beim Schuldumfang lässt hingegen den Schuldspruch selbst unberührt; die fehlerhafte Berechnung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge wirkt sich nicht dergestalt auf die jeweilige Verwirklichung des Tatbestands aus, dass dieser entfällt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 1 StR 86/21 Rn. 9 …und vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 43 mwN).
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 67/22

    Strafzumessung (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: unzutreffende …

    Wenn indes die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer bekannt waren oder ohne Weiteres hätten festgestellt werden können, muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2021 - 1 StR 86/21, NZWiSt 2022, 201, Rn. 8 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. August 2022 - 6 StR 122/22).
  • BGH, 17.02.2026 - 3 StR 564/25

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Einziehung von "Wertersatz"

    Rn. 6 Zwar begegnet die Ermittlung der Höhe der nicht abgeführten Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile Bedenken, weil die Strafkammer bei der Berechnung nicht die individuellen Daten der namentlich bekannten Arbeitnehmer, beispielsweise zur zuständigen Krankenkasse und zu etwaigen Kinderfreibeträgen, herangezogen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. September 2021 - 1 StR 86/21, NZWiSt 2022, 201 Rn. 19; vom 7. Februar 2023 - 2 StR 67/22, NStZ-RR 2023, 207;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23, NStZ 2024, 96 Rn. 11).
  • BGH, 23.08.2022 - 6 StR 122/22

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Umfang hinterzogener Lohnsteuer: …

    In diesem Fall muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, NJW 2019, 3532, 3535; und vom 22. September 2021 - 1 StR 86/21, juris Rn. 8).
  • LG Kaiserslautern, 11.04.2025 - 2 KLs 6065 Js 8748/15

    Schadensschätzung in Bezug auf Steuerhinterziehung und Vorenthalten von …

    Damit trägt die Kammer der Anforderung an eine möglichst realitätsnahe Schätzung Rechnung (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2021 - 1 StR 86/21, NZWist 2022, 201).
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