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| BGH, 08.05.1953 - 1 StR 87/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - 1 StR 87/53
Auf die von der Revision gerügte Unterlassung einer gemäss § 55 Abs. 2 StPO etwa notwendigen Belehrung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Rechtsmittel nicht gestützt werden (BGHSt 1, 39). - RG, 26.02.1935 - 4 D 76/35
Kann der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als …
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - 1 StR 87/53
Der Zeuge P. war nicht Verletzter im Sinne dieser Vorschrift, da er von der Tat nicht unmittelbar betroffen wurde (RGSt 69, 127). - RG, 22.02.1927 - I 22/27
Kann Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. vorliegen, wenn ein Bevollmächtigter …
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - 1 StR 87/53
Der Schuldspruch lässt somit keinen Rechtsirrtum erkennen (vgl. auch RGSt 61, 211, 213).
- BGH, 10.11.1953 - 1 StR 324/53
Rechtsmittel
Das Reichsgericht ging davon aus, daß der Begriff des "Verletzten" in § 61 Nr. 2 StPO sich mit dem deckt, den § 22 Nr. 1, 2 u 3 StPO ins Auge faßt (u.a. RGSt 69, 127); es sah insoweit als "Verletzten" nur den an, in dessen Rechte unmittelbar eingegriffen worden war (so auch noch Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 1953 - 1 StR 87/53 -).
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