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   BGH, 22.05.1962 - 1 StR 89/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,4332
BGH, 22.05.1962 - 1 StR 89/62 (https://dejure.org/1962,4332)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1962 - 1 StR 89/62 (https://dejure.org/1962,4332)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1962 - 1 StR 89/62 (https://dejure.org/1962,4332)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 89/62
    Daß es dann noch auf weitere Strafmilderungsgründe (vgl. § 154 Abs. 2 StGB) eingeht, ist richtig; denn in den Fällen, in denen § 154 Abs. 2 und § 157 StGB in Betracht kommen, kann das Gericht nur unter Berücksichtigung der beiden Gesetzbestimmungen den richtigen Strafrahmen finden (RGSt 77, 222; BGHSt 8, 190 [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55]; BGH NJW 1958, 1832).
  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 46/52

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines "hirnverletzten" Angeklagten - …

    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 89/62
    Daß die Revision ausführt, das Landgericht hätte einen Facharzt für Nervenkrankheiten als Sachverständigen hören müssen, während mit Rücksicht auf die Besonderheiten traumatischer Hirnschäden ein Hirnfacharzt oder doch ein Psychiater mit besonderen Erfahrungen auf dem Gebiete der Hirnschäden in Frage gekommen wäre (BGH NJW 1952, 633 Nr. 25; v. Winterfeld, NJW 1951, 781), ist unschädlich.
  • BGH, 22.05.1958 - 4 StR 68/58
    Auszug aus BGH, 22.05.1962 - 1 StR 89/62
    Daß es dann noch auf weitere Strafmilderungsgründe (vgl. § 154 Abs. 2 StGB) eingeht, ist richtig; denn in den Fällen, in denen § 154 Abs. 2 und § 157 StGB in Betracht kommen, kann das Gericht nur unter Berücksichtigung der beiden Gesetzbestimmungen den richtigen Strafrahmen finden (RGSt 77, 222; BGHSt 8, 190 [BGH 04.10.1955 - 5 StR 284/55]; BGH NJW 1958, 1832).
  • BGH, 28.01.1969 - 1 StR 464/68

    Anforderungen an die Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit - Vorliegen einer …

    Bei organischen Hirnschäden wird in der Regel auch ein Hirnfacharzt zugezogen werden müssen (BGH NJW 1952, 633 Nr. 25 = LM StPO § 244 Abs. 4 Nr. 2); nicht jeder Psychiater ist in der Lage, die besonderen Auswirkungen von Hirnschädigungen insbesondere auf das Hemmungsvermögen ausreichend zu beurteilen (so auch der erkennende Senat im Urteil vom 23. Juni 1953 - 1 StR 271/53 und vom 22. Mai 1962 - 1 StR 89/62 -).
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