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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,8808
BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76 (https://dejure.org/1976,8808)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1976 - 1 StR 90/76 (https://dejure.org/1976,8808)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 (https://dejure.org/1976,8808)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Strafkammer zur vollständigen Aufdeckung des Tathergangs - Aufklärung der Glaubwürdigkeit eines Alibis

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die …

    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Die in Betracht kommenden Vergehen der Verkehrsunfallflucht (§ 142 Abs. 1 StGB a.F.) und der unterlassenen Hilfeleistung (§ 330 c StGB) bilden mit dem zum Unfall führenden Geschehen einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang, eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (vgl. BGHSt 16, 200, 202; 23, 141, 144, 145; 24, 185, 186; 25, 72, 74).

    Einheitliche, in der Anklage bezeichnete Vorgänge hat das Tatgericht ohne Nachtragsanklage (wenn auch eventuell unter Umgestaltung der Strafklage gemäß § 265 Abs. 1 StPO) bei der Urteilsfindung einer den Unrechtsgehalt voll ausschöpfenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen (BGHSt 25, 72, 75; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - und vom 13. Januar 1976 - 1 StR 624/75).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 83/61
    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Die in Betracht kommenden Vergehen der Verkehrsunfallflucht (§ 142 Abs. 1 StGB a.F.) und der unterlassenen Hilfeleistung (§ 330 c StGB) bilden mit dem zum Unfall führenden Geschehen einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang, eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (vgl. BGHSt 16, 200, 202; 23, 141, 144, 145; 24, 185, 186; 25, 72, 74).

    Weder Verkehrsunfallflucht noch unterlassene Hilfeleistung entfallen ohne weiteres schon dann, wenn festgestellt wird oder nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Angeklagte die Zeugin B. aus seinem PKW stieß (vgl. BGHSt 24, 382, 383, 384; 14, 282, 286; 16, 200, 203).

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …

    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Denn das "Fürwahrhalten ohne Zweifel" (…Henkel, Strafverfahrensrecht 2. Aufl. S. 351), die "persönliche Gewißheit" des Tatrichters (BGHSt 10, 208, 209), ist das Ergebnis einer Prüfung, für die grundsätzlich nicht vorgeschrieben werden kann, unter welchen Voraussetzungen eine bestimmte Schlußfolgerung geboten ist (…BGHSt a.a.O. S. 210).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68

    zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …

    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Die in Betracht kommenden Vergehen der Verkehrsunfallflucht (§ 142 Abs. 1 StGB a.F.) und der unterlassenen Hilfeleistung (§ 330 c StGB) bilden mit dem zum Unfall führenden Geschehen einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang, eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (vgl. BGHSt 16, 200, 202; 23, 141, 144, 145; 24, 185, 186; 25, 72, 74).
  • BGH, 27.07.1972 - 4 StR 287/72

    Rammen des Streifenwagens - § 142 StGB, 'Unfall' möglich auch bei vorsätzlicher …

    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Weder Verkehrsunfallflucht noch unterlassene Hilfeleistung entfallen ohne weiteres schon dann, wenn festgestellt wird oder nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Angeklagte die Zeugin B. aus seinem PKW stieß (vgl. BGHSt 24, 382, 383, 384; 14, 282, 286; 16, 200, 203).
  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 117/60
    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Weder Verkehrsunfallflucht noch unterlassene Hilfeleistung entfallen ohne weiteres schon dann, wenn festgestellt wird oder nicht ausgeschlossen werden kann, daß der Angeklagte die Zeugin B. aus seinem PKW stieß (vgl. BGHSt 24, 382, 383, 384; 14, 282, 286; 16, 200, 203).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht - …

    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Die in Betracht kommenden Vergehen der Verkehrsunfallflucht (§ 142 Abs. 1 StGB a.F.) und der unterlassenen Hilfeleistung (§ 330 c StGB) bilden mit dem zum Unfall führenden Geschehen einen einheitlichen geschichtlichen Vorgang, eine Tat im verfahrensrechtlichen Sinne (vgl. BGHSt 16, 200, 202; 23, 141, 144, 145; 24, 185, 186; 25, 72, 74).
  • BGH, 04.04.1967 - 1 StR 103/67

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags und wegen drei selbstständiger …

    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Wenn die Frage der Beweisbarkeit von Umständen offengelassen wird, die im Falle ihres Nachweises (möglicherweise) entscheidungserhebliche Bedeutung erlangen würden, kann dem Grundsatz nicht Rechnung getragen werden, daß das Tatgericht sich mit seinen Feststellungen unter allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen muß, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; 12, 311, 315; BGH NJW 1959, 780, 781; 1967, 1140, 1141; BGH…, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 267 Anm. 4 b).
  • BGH, 18.12.1958 - 4 StR 399/58
    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Wenn die Frage der Beweisbarkeit von Umständen offengelassen wird, die im Falle ihres Nachweises (möglicherweise) entscheidungserhebliche Bedeutung erlangen würden, kann dem Grundsatz nicht Rechnung getragen werden, daß das Tatgericht sich mit seinen Feststellungen unter allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen muß, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; 12, 311, 315; BGH NJW 1959, 780, 781; 1967, 1140, 1141; BGH…, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 267 Anm. 4 b).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis …

    Auszug aus BGH, 27.04.1976 - 1 StR 90/76
    Wenn die Frage der Beweisbarkeit von Umständen offengelassen wird, die im Falle ihres Nachweises (möglicherweise) entscheidungserhebliche Bedeutung erlangen würden, kann dem Grundsatz nicht Rechnung getragen werden, daß das Tatgericht sich mit seinen Feststellungen unter allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen muß, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; 12, 311, 315; BGH NJW 1959, 780, 781; 1967, 1140, 1141; BGH…, Urteil vom 4. November 1975 - 1 StR 552/75 - Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 267 Anm. 4 b).
  • RG, 23.07.1943 - 1 D 201/43

    1. Der Verzicht auf ein Strafantragsrecht, der in einem privaten Vergleich …

  • BGH, 04.11.1975 - 1 StR 552/75

    Pflicht des Tatrichters zur erschöpfenden Würdigung aller Umstände zulasten und …

  • BGH, 10.12.1974 - 5 StR 578/74

    Beschränkung der staatsanwaltlichen Anklage auf den Vorwurf des Mords - …

  • BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75

    Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" - …

  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe", …

    Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die mehreren Handlungen unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273; BGH, Urteile vom 22. August 1967 - 1 StR 346/67; vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74; vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76; vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77; vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78).
  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen …

    Daß hierbei sowohl aktives Tun wie auch Unterlassen in Betracht kamen, stand nicht entgegen; derselbe geschichtliche Vorgang kann beides umfassen (vgl. BGHSt 16, 200; BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76).
  • BGH, 18.05.1976 - 1 StR 141/76

    Begriff der Gewerbsmäßigkeit beim Tatbestand der Hehlerei - Bewertung der …

    Dem Tatgericht kann zwar nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und einer bestimmten Überzeugung zu kommen hat (BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urt. vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76).

    Es muß sich aber mit seinen Feststellungen unter allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (RGSt 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; BGH NJW 1967, 1140, 1141; BGH, Urt. vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 06.07.1982 - 1 StR 246/82

    Anforderungen an einheitliche "Tat" im Sinne des § 264 StPO - Rechtsfolgen der …

    Mehrere Handlungen im Sinne von § 53 StGB sind nur dann als eine Tat im Sinne von § 264 StPO anzusehen, wenn sie unmittelbar und dergestalt innerlich verknüpft sind, daß keine von ihnen für sich allein verständlich abgehandelt werden kann und ihre getrennte Würdigung und Aburteilung als unnatürliche Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs empfunden würde (BGHSt 13, 21, 25/26; 23, 141, 145/146; 23, 270, 273, jeweils m.w.N.; BGH, Urteile vom 10. Dezember 1974 - 5 StR 578/74 - vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - vom 21. März 1978 - 1 StR 499/77 - vom 14. Dezember 1978 - 4 StR 582/78 - und vom 25. November 1980 - 1 StR 508/80).
  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 583/80

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - …

    Mit diesen seinen Feststellungen mußte sich das Tatgericht auch unter dem Gesichtspunkt, ob die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt anzuordnen ist, auseinandersetzen (vgl. RGSt 77, 75, 79; 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315/316; BGH…, Urt. vom 7. Dezember 1976 - 1 StR 714/76 - bei Holtz MDR 1977, 459 - BGH…, Urt. vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77 - bei Holtz MDR 1978, 108; BGH, Urt. vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76).
  • BGH, 30.01.1980 - 2 StR 758/79

    Gemeinschaftliche Vergewaltigung einer Frau in einem einsam gelegenen Waldstück - …

    Einheitliche, in der Anklageschrift bezeichnete Vorgänge hat das Tatgericht ohne Nachtragsanklage (wenn auch gegebenenfalls unter Umgestaltung der Strafklage gemäß § 265 Abs. 1 StPO) bei der Urteilsfindung einer den Unrechtsgehalt voll ausschöpfenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zu unterziehen (BGHSt 25, 72, 75; BGH, Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 -).
  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77

    Absehen von einer Vereidigung bei Vorliegen eines Verdachts der Strafvereitelung …

    Dem Tatgericht kann nicht vorgeschrieben werden, unter welchen Voraussetzungen es zu einer bestimmten Schlußfolgerung und einer bestimmten Überzeugung zu kommen hat (BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urteile vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - und vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76); die "persönliche Gewißheit des Tatrichters" ist das Ergebnis einer Prüfung, für die es zwar keine Vorschriften in dem genannten Sinne gibt, in deren Verlauf er sich aber mit allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen hat, die geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (RGSt 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; BGH NJW 1967, 1140, 1141; BGH, Urteil vom 18. Mai 1976 - 1 StR 141/76).
  • BGH, 02.06.1977 - 4 StR 128/77

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Widerstand gegen …

    Es muß sich aber mit seinen Feststellungen unter allen für das Urteil wesentlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, wenn sie - wie hier im Fall 2 - geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (RGSt 77, 157, 161; BGHSt 12, 311, 315; BGH NJW 1967, 1140; BGH Urteil vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 19.01.1977 - 2 StR 722/76

    Umfang einer revisionsrechtlichen Prüfung der Beweiswürdigung durch das …

    Es muß grundsätzlich dem Tatgericht überlassen bleiben, auf welchem Wege und unter welchen Voraussetzungen es zu bestimmten Schlußfolgerungen und einer bestimmten Überzeugung gelangt (BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urt. vom 27. April 1976 - 1 StR 90/76 -).
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