Rechtsprechung
| BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Treubruchstatbestand bei Veranlassung des Geschäftsherrn zu nachteiligen Verfügungen - Untreue bei Zahlung von Provisionsansprüchen - Untreue im Zusammenhang mit Weihnachtsgeldvorschüssen
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57
Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und …
Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61
Die selbständige Entschließungsfreiheit und eigene Verfügungsbefugnis ("Dispositionsfreiheit") sind nur Anzeichen nicht Merkmal des Treubruchstatbestandes (BGHSt 13, 315). - BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61
Anders wäre es, wenn er entgegen der Annahme des Eröffnungsbeschlusses nicht wegen einer fortgesetzten Tat, sondern wegen einer (oder mehrerer) selbständiger Einzeltaten zu verurteilen wäre (BGH NJW 1951, 411 Nr. 25 a.E.; RGSt 57, 302; RG JW 1937, 761 Nr. 32). - RG, 29.05.1923 - I 1161/22
1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …
Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61
Anders wäre es, wenn er entgegen der Annahme des Eröffnungsbeschlusses nicht wegen einer fortgesetzten Tat, sondern wegen einer (oder mehrerer) selbständiger Einzeltaten zu verurteilen wäre (BGH NJW 1951, 411 Nr. 25 a.E.; RGSt 57, 302; RG JW 1937, 761 Nr. 32).
- RG, 19.11.1928 - II 616/28
1. Liegt eine unwahre Darstellung der Verhältnisse einer Genossenschaft (§ 147 …
Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61
Eigene berechtigte Vermögensbelange braucht der Treupflichtige den Vermögensinteressen seines Geschäftsherrn nur unter besonderen Umständen nachzuordnen (RGSt 62, 357, 361 und 65, 333 zu § 266 a.F.; RGSt 72, 347; RG HRR 1935, 904; vgl. BGH LM Nr. 22 zu § 266 StGB). - RG, 04.10.1938 - 4 D 618/38
1. Kann ein Beamter Untreue zum Nachteile des Staates im Rahmen einer amtlichen …
Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61
Eigene berechtigte Vermögensbelange braucht der Treupflichtige den Vermögensinteressen seines Geschäftsherrn nur unter besonderen Umständen nachzuordnen (RGSt 62, 357, 361 und 65, 333 zu § 266 a.F.; RGSt 72, 347; RG HRR 1935, 904; vgl. BGH LM Nr. 22 zu § 266 StGB). - RG, 02.07.1931 - III 413/31
Der Pfleger, der nach eingetretener Gefährdung einer dem Mündel gegen ihn …
Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 1 StR 92/61
Eigene berechtigte Vermögensbelange braucht der Treupflichtige den Vermögensinteressen seines Geschäftsherrn nur unter besonderen Umständen nachzuordnen (RGSt 62, 357, 361 und 65, 333 zu § 266 a.F.; RGSt 72, 347; RG HRR 1935, 904; vgl. BGH LM Nr. 22 zu § 266 StGB).
- BGH, 07.11.1996 - 4 StR 423/96
Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Anforderungen an den Straftatbestand der …
Das Einverständnis des Geschädigten mit vom Angeklagten treuwidrig veranlaßten Vermögensschädigungen schlösse den Untreuetatbestand nicht aus, wenn der Angeklagte die Unerfahrenheit des Tatopfers zu den Schädigungen ausgenutzt hätte (vgl. RGSt 38, 363, 366/367; BGH, Urteile vom 6. Juni 1961 - 1 StR 92/61 - und vom 27. November 1962 - 1 StR 381/62;… Hübner a.a.O. Rdn. 87). - BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62
Rechtsmittel
Diese Annahme ist rechtlich möglich (…vgl. auch BGH 4 StR 315/54 v. 4. November 1954, S. 6; BGH 1 StR 92/61 v. 6. Juni 1961, S. 3). - BGH, 18.11.1975 - 1 StR 588/75
Strafbarkeit wegen Untreue - Anforderungen an die Rügen der Verletzung des …
Selbst wenn B. erklären wollte, der Angeklagte habe im Innenverhältnis freie Hand, käme zudem in Betracht, daß die nachträgliche Genehmigung eines treuwidrigen Geschäfts den Betreuer nicht zu entlasten braucht, weil Tatbestandsmäßigkeit und Rechtswidrigkeit sich nach dem Zeitpunkt der Tat bestimmen (BGH, Urteil vom 26. Juli 1960 - 1 StR 248/60), ferner daß die Zustimmung des wirtschaftlich unerfahrenen Geschäftsherrn strafrechtlich unerheblich sein kann, wenn sich der Untreuevorwurf mit auf die Ausnutzung dieser Unerfahrenheit gründet (BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 1 StR 92/61;… vgl. zum Ganzen Hübner a.a.O. Rdn. 49).
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