Rechtsprechung
| BGH, 09.05.1978 - 1 StR 93/78 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verwertung dienstlicher Äußerungen eines erkennenden Richters im Freibeweis
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 93/78
Allerdings ist Freibeweis grundsätzlich zulässig, wenn es um die prozessuale Frage geht, ob eine belastende Aussage unter Verletzung der §§ 136 a, 69 Abs. 3 StPO erzielt worden ist; denn nicht der Inhalt, sondern das Zustandekommen dieser Bekundung steht dann in Rede (BGHSt 16, 164, 166, 167). - BGH, 24.05.1955 - 2 StR 6/55
Auszug aus BGH, 09.05.1978 - 1 StR 93/78
Im Gegensatz zu dem Fall BGHSt 7, 330 diente die dienstliche Äußerung hier nicht der Vorbereitung einer Entscheidung über einen Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitglieds des erkennenden Gerichts als Zeugen, sondern sie wurde vom Gericht als (mittelbares) Beweismittel bei Beurteilung des Beweiswertes einer verlesenen Aussage benutzt.
- BGH, 09.12.1999 - 5 StR 312/99
Schuldfrage; Glaubwürdigkeit; Beauftragter Richter; Einführung durch dienstliche …
Dies ist beispielsweise möglich, wenn im Blick auf Verfahrenshindernisse oder Verwertungsverbote allein die äußeren Umstände des Zustandekommens einer Zeugenaussage von Bedeutung sind, ohne daß diese Umstände Auswirkungen auf die Beurteilung des Inhalts der Aussage haben (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1976 - 3 StR 363/76 - Urteil vom 9. Mai 1978 - 1 StR 93/78 -).
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