Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
6. Abschnitt - Zeugen (§§ 48 - 71) |
(1) 1Der Zeuge ist zu veranlassen, das, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. 2Vor seiner Vernehmung ist dem Zeugen der Gegenstand der Untersuchung und die Person des Beschuldigten, sofern ein solcher vorhanden ist, zu bezeichnen.
(2) 1Zur Aufklärung und zur Vervollständigung der Aussage sowie zur Erforschung des Grundes, auf dem das Wissen des Zeugen beruht, sind nötigenfalls weitere Fragen zu stellen. 2Zeugen, die durch die Straftat verletzt sind, ist insbesondere Gelegenheit zu geben, sich zu den Auswirkungen, die die Tat auf sie hatte, zu äußern.
(3) Die Vorschrift des § 136a gilt für die Vernehmung des Zeugen entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom 26.06.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2013 | Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) | 26.06.2013 |
Rechtsprechung zu § 69 StPO
193 Entscheidungen zu § 69 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 08.02.2011 - 5 StR 501/10
Begründung der Verfahrensrüge; Protokollverlesung; Vernehmung eines Zeugen ...
- BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
Revisionsbegründung (erforderliche Darstellung einer Geltendmachung des ...
- BGH, 24.04.1997 - 4 StR 23/97
Vernehmung einer hörgeschädigten und retardierten Person durch Einschaltung einer ...
- BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ...
- OLG Düsseldorf, 30.10.1996 - 2 Ss OWi 323/96
- BGH, 21.03.2012 - 1 StR 43/12
Verwertbare Erinnerungen des Ermittlungsrichters bei einer Aussage über eine ...
- OLG Köln, 09.10.1987 - Ss 236/87
Kießling-Affäre - § 153 StGB, §§ 69 Abs. 3, 136a Abs. 1 StPO, § 55 Abs. 1 StPO, ...
- BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90
Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten
- EGMR, 22.02.1996 - 17358/90
BULUT v. AUSTRIA
- BGH, 16.12.1952 - 1 StR 575/52
Kompetenzen von Gerichtsreferendaren in Bayern in der Zeit von 1946 bis zum 31. ...
Querverweise
Auf § 69 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163b (Maßnahmen zur Identitätsfeststellung)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 35 (Vernehmung)
- Ausführungsgesetz VwGO (AGVwGO)
- Verfahren, Rechtsmittel, Kosten
- Gerichtliches Verfahren, Rechtsmittel und Kosten in Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz
- § 19 (Beweisaufnahme)