Rechtsprechung
| BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Tatmehrheit oder fortgesetzte Tat - Vorliegen der Voraussetzungen einer Steuerhehlerei - Erwerb von Heroin von einem Unbekannten ohne Entrichtung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2358
- MDR 1979, 773
- DB 1980, 56
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79
Es handelte sich offensichtlich um ein eingespieltes Bezugssystem, das nicht für jeden Einzelkauf zu einem neuen Tatentschluß nötigte (BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 - und vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78 -). - BGH, 04.10.1978 - 3 StR 310/78
Voraussetzungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Gesamtvorsatz bei …
Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79
Es handelte sich offensichtlich um ein eingespieltes Bezugssystem, das nicht für jeden Einzelkauf zu einem neuen Tatentschluß nötigte (BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 - und vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78 -). - BGH, 24.02.1976 - 1 StR 806/75
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79
Es handelte sich offensichtlich um ein eingespieltes Bezugssystem, das nicht für jeden Einzelkauf zu einem neuen Tatentschluß nötigte (BGH, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 StR 181/75 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 806/75 - und vom 4. Oktober 1978 - 3 StR 310/78 -). - OLG Düsseldorf, 21.09.1977 - 2 Ss 751/77
Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79
In Rechtsprechung und Schrifttum wird nach alledem überwiegend angenommen, daß der Erwerb von unerlaubt eingeführten Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch schon deshalb keine Steuerhehlerei darstellen könne, weil der Täter unter solchen Umständen beim Ankauf nichts erspare (vgl. OLG Stuttgart NJW 1977, 770 [OLG Stuttgart 16.08.1976 - 3 Ss 547/76]; OLG Düsseldorf NJW 1978, 600 [OLG Düsseldorf 21.09.1977 - 2 Ss 751/77];… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, 7. Aufl. § 374 AO Rdn. 62;… Franzen/Gast-de Haan/Samsons, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. § 374 AO Rdn. 29; Meyer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 374 AO Anm. 6 b;… Lackner, StGB 12. Aufl. § 259 Anm. 6;… Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 259 Rdn. 46). - OLG Stuttgart, 16.08.1976 - 3 Ss 547/76
Auszug aus BGH, 24.04.1979 - 1 StR 98/79
In Rechtsprechung und Schrifttum wird nach alledem überwiegend angenommen, daß der Erwerb von unerlaubt eingeführten Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch schon deshalb keine Steuerhehlerei darstellen könne, weil der Täter unter solchen Umständen beim Ankauf nichts erspare (vgl. OLG Stuttgart NJW 1977, 770 [OLG Stuttgart 16.08.1976 - 3 Ss 547/76]; OLG Düsseldorf NJW 1978, 600 [OLG Düsseldorf 21.09.1977 - 2 Ss 751/77];… Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, 7. Aufl. § 374 AO Rdn. 62;… Franzen/Gast-de Haan/Samsons, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. § 374 AO Rdn. 29; Meyer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 374 AO Anm. 6 b;… Lackner, StGB 12. Aufl. § 259 Anm. 6;… Schönke/Schröder, StGB 19. Aufl. § 259 Rdn. 46).
- BGH, 04.12.1980 - 4 StR 581/80
Unerlaubtes Handelteiben mit Betäubungsmitteln durch deren gewinnbringende …
Diese ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (vgl. BGH NJW 1979, 2358; BGH, Beschluß vom 9. August 1979 - 4 StR 407/79 - m.w.Nachw.).Die Hinterziehung von Steuern oder Zöllen sowie der Bannbruch können aber auch bei Waren begangen werden, deren Einfuhr verboten ist (§ 370 Abs. 5 AO; vgl. BGH NJW 1979, 2358).
- BGH, 20.09.1979 - 4 StR 472/79
Betäubungsmittel - unerlaubter Erwerb; Steuerhehlerei - Bereicherungsabsicht
Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern dabei auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79 - Beschlüsse vom 12. Juli 1979-4 StR 347/79 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79). - BGH, 09.08.1979 - 4 StR 407/79
Steuerhehlerei bei Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum - Kummulative …
Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79).
- BGH, 27.11.1980 - 4 StR 550/80
Unerlaubtes Handeltreiben bei Erwerb von Kommissionsware
Die vom Landgericht zitierte Entscheidung BGH NJW 1979, 2358 betrifft den Ankauf von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Eigenverbrauchs, nicht jedoch die auf Gewinnerzielung gerichtete Weiterveräußerung und kann schon aus diesem Grunde hier nicht herangezogen werden (…vgl. im übrigen Hübner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, 7. Aufl., § 374 AO Rdn. 65). - BGH, 19.09.1979 - 4 StR 474/79
Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln im Falle eines Tauschgeschäfts …
Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn der Täter nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigen will, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79 - Beschlüsse vom 12. Juli 1979 - 4 StR 347/79 - und vom 19. Juli 1979 - 4 StR 378/79). - BGH, 24.07.1979 - 1 StR 333/79
Wahlweise Annahme von Steuerhehlerei
Im Falle der Steuerhehlerei besteht der erstrebte Vermögensvorteil nicht in dem Einsparen des Abgabenzuschlags, sondern darin, bei dem beabsichtigten Handel mit Betäubungsmitteln einen Gewinn zu erzielen (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79 - zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 347/79
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bereicherungsabsicht bei der …
Eine solche ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79). - BGH, 19.07.1979 - 4 StR 378/79
Nichtvorliegen ausreichender Feststellungen zum Schuldumfang im Urteil - …
Diese ist vielmehr nur dann gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79). - BGH, 13.11.1979 - 5 StR 677/79
Bereicherungsabsicht als Voraussetzung für die Verwirklichung des Tatbestandes …
Sie ist beim Betäubungsmittelerwerb nur bei Vorliegen besonderer Umstände gegeben (BGH, Urteil vom 24. April 1979 - 1 StR 98/79).
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