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Weitere Entscheidung unten: LG Tübingen, 23.01.2013

Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 14.08.2012 - 1 T 102/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27888
LG Dessau-Roßlau, 14.08.2012 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2012,27888)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 14.08.2012 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2012,27888)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 14. August 2012 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2012,27888)
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Wird zitiert von ...

  • AG Brandenburg, 06.05.2025 - 31 C 153/24

    Die Grenzen des AGG: Schwerbehinderter Mieter muss Hundezaun abbauen

    Das Interesse der Klägerin ist insofern an der Unterlassung der Beeinträchtigung zu bemessen, die sich aus der Inanspruchnahme eines Teils der Gemeinschafts-/Rasenfläche durch die Beklagte aufgrund der von ihr errichteten Einzäunung ergibt, mithin auf die Wertminderung des klägerischen Grundstücks, die die Klägerin durch die zu unterlassende Störung erleidet, d.h. wenn die Beklagte den streitigen Zaun nicht errichtet hätte bzw. diesen Zaun nunmehr entfernen würde (BGH, Beschluss vom 10.12.2009, Az.: V ZB 115/09; BGH, Beschluss vom 16.11.2006, Az.: V ZR 97/06; BGH, Urteil vom 06.11.1998, Az.: V ZR 48/98; BGH, Urteil vom 24.04.1998, Az.: V ZR 225/97; BGH, Beschluss vom 23.01.1986, Az.: V ZR 119/85; OLG Köln, Beschluss vom 20.10.1989, Az.: 2 W 181/89; OLG Koblenz, Beschluss vom 25.02.1994, Az.: 5 W 119/94; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 14.08.2012, Az.: 1 T 102/12; LG Bayreuth, Beschluss vom 13.08.1984, Az.: 2 T 103/84; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 20.02.2020, Az.: 31 C 142/18, u.a. in: BeckRS 2020, 1811, beck-online = "juris"; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 27.09.2019, Az.: 31 C 272/17, u.a. in: ZAP EN-Nr. 614/2019 = BeckRS 2019, Nr. 22692 = "juris" = "dejure.org").
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dejure.org Übersicht LG Dessau-Roßlau

Rechtsprechung
   LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,80328
LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2013,80328)
LG Tübingen, Entscheidung vom 23.01.2013 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2013,80328)
LG Tübingen, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 1 T 102/12 (https://dejure.org/2013,80328)
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Volltextveröffentlichung

  • kiunka.de

    Dauerkarten Verkauf über EBAY - Keine Haftung des Account-Inhabers

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines …

    Auszug aus LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
    Nach der Grundsatzentscheidung des BGH (Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09 ) würde es für eine Zurechnung des Verhaltens des Beklagten Ziffer 2 auch nicht ausreichen, dass die Beklagte Ziffer 1 ihre Zugangsdaten nicht sicher verwahrt bzw. geschützt hätte, was vom Kläger aber schon nicht behauptet wurde.
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer …

    Auszug aus LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
    Hinreichende Erfolgsaussichten bietet die Rechtsverteidigung gegen eine Klage dann, wenn entweder die Klage unschlüssig ist oder das Gericht den Rechtsstandpunkt der sich gegen die Klage verteidigenden Partei aufgrund ihrer Sachdarstellung und der etwaig vorhandenen Unterlagen mindestens für vertretbar hält und von der Möglichkeit der Beweisführung  überzeugt ist (BGH, NJW 1994, 1161 ; OLG Köln NJW-RR 2001, 791 ).
  • OLG Bremen, 21.06.2012 - 3 U 1/12

    Zurechnung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens eines Dritten im Rahmen von …

    Auszug aus LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
    Indem die Beklagte Ziffer 1 den tatsächlichen Nutzer und Anbietenden angegeben hat, ist sie der ihr jedenfalls obliegenden sekundären Darlegungslast nachgekommen (vgl. hierzu Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.06.2012 - 3 U 1/12 ).
  • OLG Köln, 01.03.2000 - 1 W 101/99

    Prognose des Ausgangs einer Beweisaufnahme zulässig

    Auszug aus LG Tübingen, 23.01.2013 - 1 T 102/12
    Hinreichende Erfolgsaussichten bietet die Rechtsverteidigung gegen eine Klage dann, wenn entweder die Klage unschlüssig ist oder das Gericht den Rechtsstandpunkt der sich gegen die Klage verteidigenden Partei aufgrund ihrer Sachdarstellung und der etwaig vorhandenen Unterlagen mindestens für vertretbar hält und von der Möglichkeit der Beweisführung  überzeugt ist (BGH, NJW 1994, 1161 ; OLG Köln NJW-RR 2001, 791 ).
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